Öffentliche Bekanntmachungen

02.11.2022

Grund- und Gewerbesteuer fällig

Am 15. November sind die Quartalsanforderungen der Grund- und Gewerbesteuer fällig. Es wird gebeten, die Zahlungen rechtzeitig an die Stadtkasse Singen zu leisten.

31.10.2022

Klarstellungssatzung „Seeblickstraße“

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Oktober 2022. die Klarstellungssatzung „Seeblickstraße“ als Satzung beschlossen.
Plan zur Klarstellungssatzung "Seeblickstraße".
Plan zur Klarstellungssatzung "Seeblickstraße".

26.10.2022

Kein Spiel an Geldspielgeräten an „stillen Tagen“

Nach dem Landesglücksspielgesetz dürfen an den sogenannten "stillen Tagen" Geldspielgeräte in Gaststätten nicht betrieben werden und Spielhallen sind geschlossen zu halten.

19.10.2022

Sonderbaufläche Reitplatz, Singen-Hausen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Plan zur öffentlichen Bekanntmachung.
Plan zur ÖB.

11.10.2022

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

11.10.2022

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

05.10.2022

„Freiheitstraße/Theodor-Hanloser-Straße“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 21. September 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Freiheitstraße/Theodor-Hanloser-Straße“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Plan zum Aufstellungsbeschluss „Freiheitstraße/Theodor-Hanloser-Straße“.
Plan zum Aufstellungsbeschluss „Freiheitstraße/Theodor-Hanloser-Straße“.

14.09.2022

Lärmaktionsplan der Stadt Singen

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 26. Juli 2022 den Lärmaktionsplan der Stadt Singen gemäß § 47d BImSchG mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen beschlossen. Der Lärmaktionsplan ist somit gemäß § 47 Absatz 6 BImSchG behördenverbindlich.

20.05.2021

Benutzungverordnung über Räume des Rathaues u.a.

29.12.2020

Allgemeinverfügung Notunterkünfte

Satzung der Stadt Singen nach dem Infektionsschutzgesetz