Im Winter sind die Technischen Dienste der Stadt Singen besonders gefordert. Mit dem Personal und mehreren Räum- und Streufahrzeugen wird dafür gesorgt, dass das innerörtliche Straßennetz (116 km Länge) sowie das Radverkehrsnetz (über 101 km Länge) schnee- und eisfrei bleibt.

Der Umweltschutz liegt uns sehr am Herzen. Nach dem Grundsatz „so wenig wie möglich, so viel wie notwendig“ setzen wir unsere Streumittel im Stadtgebiet ein. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer hat dabei absolute Priorität.

Priorisierung der Einsätze

Damit der Winterdienst möglichst effizient und den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wurde das öffentliche Straßennetz nach verschiedenen Gesichtspunkten in Prioritäten eingeteilt.

Die darauf basierende Konzeption, vom Gemeinderat im Jahr 2011 beschlossen, beinhaltet drei Prioritäten:

  • Priorität 1 (rot): Straßen von besonderer Bedeutung: Umfasst die Hauptverkehrsachsen, Radwege, Bushaltestellen und Buslinien, Steigungen, Kreuzungen, Ampelanlagen, Fußgängerüberwege, Treppenanlagen.
  • Priorität 2 (grün): Straßen von Bedeutung: Umfasst so genannte Sammelstraßen, Straßen mit baulichen Gefahren beziehungsweise mit höherem Verkehrsaufkommen, Kindergärten und Schulhöfe.
  • Priorität 3 (gelb): Straßen mit geringer oder keiner gesamtverkehrlichen Bedeutung.

Nach dem Beschluss des Gemeinderats werden generell nur noch die Strecken der Prioritäten 1 und 2 abgefahren – die Priorität 3 wird nur noch bedient, wenn es personelle und zeitliche Ressourcen gibt.

An Tagen, an denen es unaufhörlich schneit oder Eisregen für extreme Glätte sorgt, müssen die Straßen der Priorität 1 und 2 teilweise erneut geräumt werden, wodurch manche Wohnstraßen erst mit zeitlicher Verzögerung geräumt werden können.

Die Stadtverwaltung stützt sich bei ihrem Vorgehen auf die aktuelle Rechtsprechung i. S. d. Urteils des Oberlandesgerichts Münchens vom 22.11.2007.

Winterdienstpläne

Nordstadt Singen

Winterdienstplan Nordstadt Singen

Südstadt Singen

Winterdienstplan Südstadt Singen

Beuren an der Aach

Winterdienstplan Beuren an der Aach

Bohlingen

Winterdienstplan Bohlingen

Friedingen

Winterdienstplan Friedingen

Hausen an der Aach

Winterdienstplan Hausen an der Aach

Schlatt unter Krähen

Winterdienstplan Schlatt unter Krähen

Überlingen am Ried

Winterdienstplan Überlingen am Ried

Räum- und Streupflicht in Singen

Die wichtigsten Bestimmungen der Räum- und Streupflichtsatzung im Überblick: 

  • Gehwege sind zu räumen und streuen; falls keine Gehwege vorhanden, müssen Flächen am Rand der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter, in verkehrsberuhigten Bereichen von zwei Metern und in Fußgängerzonen von vier Metern geräumt und gestreut werden.
  • Gehwege müssen grundsätzlich werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr, geräumt und gestreut sein.
  • Verpflichtete sind die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. -besitzer (z.B. Pächter oder Mieter) in gesamtschuldnerischer Verantwortung. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.
  • Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen.
  • Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden; die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur bei besonderen Wetterlagen wie z.B. Eisregen, bei denen andere Möglichkeiten versagen. Weiterhin kann an steilen Zufahrten oder Treppen ebenfalls mit auftauenden Mitteln gearbeitet, werden, wenn andere Mittel keinen Erfolg bringen.

Hinweise

  • Urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheit entbindet nicht von diesen Verpflichtungen.
  • Verstöße gegen die städtische Satzung sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Sollten aufgrund unterbliebenen oder nicht ausreichenden Räumens und/oder Streuens Unfälle passieren, so sind die Verpflichteten zudem unter Umständen zu Schadensersatz verpflichtet.
  • Diese Regelungen gelten auch bei freiberuflich und gewerblich genutzten Objekten. Auch außerhalb der Sprech- und Arbeitsstunden und an Sonn- und Feiertagen.

Kontakt

Pirmin Bölle
Leiter Winterdienst
Stadtwerke Singen
Grubwaldstr. 1
78224 Singen (Hohentwiel)