Im Winter sind die Technischen Dienste der Stadt Singen besonders gefordert. Mit dem Personal und mehreren Räum- und Streufahrzeugen wird dafür gesorgt, dass das innerörtliche Straßennetz (116 km Länge) sowie das Radverkehrsnetz (über 101 km Länge) schnee- und eisfrei bleibt.
Der Umweltschutz liegt uns sehr am Herzen. Nach dem Grundsatz „so wenig wie möglich, so viel wie notwendig“ setzen wir unsere Streumittel im Stadtgebiet ein. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer hat dabei absolute Priorität.
Priorisierung der Einsätze
Damit der Winterdienst möglichst effizient und den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wurde das öffentliche Straßennetz nach verschiedenen Gesichtspunkten in Prioritäten eingeteilt.
Die darauf basierende Konzeption, vom Gemeinderat im Jahr 2011 beschlossen, beinhaltet drei Prioritäten:
- Priorität 1 (rot): Straßen von besonderer Bedeutung: Umfasst die Hauptverkehrsachsen, Radwege, Bushaltestellen und Buslinien, Steigungen, Kreuzungen, Ampelanlagen, Fußgängerüberwege, Treppenanlagen.
- Priorität 2 (grün): Straßen von Bedeutung: Umfasst so genannte Sammelstraßen, Straßen mit baulichen Gefahren beziehungsweise mit höherem Verkehrsaufkommen, Kindergärten und Schulhöfe.
- Priorität 3 (gelb): Straßen mit geringer oder keiner gesamtverkehrlichen Bedeutung.
Nach dem Beschluss des Gemeinderats werden generell nur noch die Strecken der Prioritäten 1 und 2 abgefahren – die Priorität 3 wird nur noch bedient, wenn es personelle und zeitliche Ressourcen gibt.
An Tagen, an denen es unaufhörlich schneit oder Eisregen für extreme Glätte sorgt, müssen die Straßen der Priorität 1 und 2 teilweise erneut geräumt werden, wodurch manche Wohnstraßen erst mit zeitlicher Verzögerung geräumt werden können.
Die Stadtverwaltung stützt sich bei ihrem Vorgehen auf die aktuelle Rechtsprechung i. S. d. Urteils des Oberlandesgerichts Münchens vom 22.11.2007.