Personen, die obdachlos geworden sind, haben das Recht, sich bei uns als obdachlos zu melden und eine Unterkunft zu beantragen. Nicht immer ist sofort geeigneter Wohnraum vorhanden, der dauerhaft zur Verfügung gestellt werden kann. Daher kann es notwendig werden, obdachlos gewordene Personen in einer Obdachlosenunterkunft unterzubringen.
Eine Obdachlosenunterkunft ist eine vorübergehende Notunterkunft. Während dieses Zeitraums ist der Obdachlose verpflichtet, sich eine neue Wohnung zu suchen.