Grund- und Gewerbesteuer fällig

Wichtige Zahlungstermine

Am 15. November sind die Quartalsanforderungen der Grund- und Gewerbesteuer fällig. Es wird gebeten, die Zahlungen rechtzeitig an die Stadtkasse Singen zu leisten.

Am 15. November sind die Quartalsanforderungen der Grund- und Gewerbesteuer fällig. Es wird gebeten, die Zahlungen rechtzeitig an die Stadtkasse Singen zu leisten.

Zur Vermeidung von gesetzlich vorgeschriebenen Verzugsfolgen wird empfohlen, die fälligen Beträge rechtzeitig, d.h. unter Beachtung der üblichen Banklaufzeiten, zu überweisen, damit sie am Fälligkeitstag einem der Girokonten der Stadtkasse Singen gutgeschrieben sind.

Bitte sämtliche Zahlungen ausschließlich auf eines der folgenden Konten der Stadtkasse Singen leisten:

Sparkasse Hegau-Bodensee
IBAN: DE93 6925 0035 0003 0615 12
BIC: SOLADES1SNG

Volksbank eG
IBAN: DE67 6649 0000 0000 0200 10
BIC: GENODE61OG1

Postbank Karlsruhe
IBAN: DE97 6601 0075 0005 3497 50
BIC: PBNKDEFF

Bei der Übersendung oder Einreichung von Schecks gilt die Zahlung erst drei Tage nach dem Tag des Eingangs des Schecks beim Zahlungsempfänger als entrichtet (§ 224 Absatz 2 Abgabenordnung). Die Stadtkasse bittet, dies unbedingt zu berücksichtigen.

Bitte bei jeder Zahlung das betreffende Buchungszeichen angeben.

Viele Zahlungspflichtige sind bereits von den Vorteilen des bewährten und rationellen Bankeinzugsverfahren überzeugt und haben den Nutzen für alle Beteiligten erkannt.

Durch die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren wird ohne zusätzliche Kosten und Mühe sichergestellt, dass die angeforderten Beträge pünktlich zum Fälligkeitstag beglichen werden. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, soll bitte eine ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) an die Stadtkasse Singen senden oder einfach beim Bürgerzentrum in der Marktpassage oder bei der Stadtkasse Singen im Rathaus, Hohgarten 2, abgeben.

Vordrucke können bei der Stadtkasse angefordert werden unter +49 7731 85-220