Singen hilft

In diesem Bereich finden Sie verschiedene Unterstützungsangebote, die Ihnen den Alltag erleichtern sollen.

Angebote der Stadt Singen im Überblick

Singener Bonuskarte, Pflegeeltern-, Nachbarschaftskarte

Inhaberinnen und Inhaber einer Singener Bonuskarte, einer Pflegeeltern- oder Nachbarschaftskarte können folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:

  • im Stadtlinienverkehr
  • bei der Volkshochschule Landkreis Konstanz e. V.
  • im Feriensommerprogramm
  • bei den Singener Bädern
  • beim Hegau- und Kunstmuseum
  • in der Städtischen Bibliothek
  • in der Stadthalle
  • in der Jugendmusikschule
  • im Cineplex Singen

Die Karten haben jeweils eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

Voraussetzungen

Die Singener Bonuskarte können folgende Singener BürgerInnen erhalten:

  • Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige/Jobcenter)
  • Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kinderzuschlag

Anspruch auf eine Pflegeelternkarte haben alle Singener BürgerInnen, die ein Pflegekind in ihrem Haushalt betreuen.

Anspruch auf eine Nachbarschaftskarte haben alle Singener BürgerInnen, die Nachbarschaftshilfe für einen anerkannten Dienst leisten.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

  • Nachweis Anspruchsberechtigung (z. B. Leistungsbescheid)
  • Personalausweis
  • Lichtbild

Kontakt

Frau
D. Kleinschmidt
DAS 2
Raum 014
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen (Hohentwiel)

KiJu-Karte

Mit der KiJu-Karte können Kinder und Jugendliche aus Singen fast 200 verschiedene Angebote von mehr als 70 Vereinen, Betrieben und Institutionen stark vergünstigt oder zum Teil kostenlos nutzen.

Rentenantrag

Hilfestellung und Unterstützung bei der Antragstellung für:

  • Altersrente (alle Arten)
  • Witwen- und Waisenrenten
  • Erwerbsminderungsrenten

Sprechzeiten im DAS 2 (Julius-Bührer-Str. 2) nach Vereinbarung.

Für Einwohner der Ortsteile stehen zudem die jeweiligen Ortsverwaltungen als Ansprechpartner für die Rentenantragsstellung zur Verfügung.

Kontakt

Frau
D. Kleinschmidt
DAS 2
Raum 014
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen (Hohentwiel)

Auskunft zu Rentenansprüchen und Ihrem Rentenverlauf

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Auskunfts- und Beratungsstelle
DAS 2
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen

Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein beantragen

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.
  • wenn Sie sich gewöhnlich nicht in Baden-Württemberg aufhalten: die Gemeinde, in der Sie wohnen wollen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind wohnungssuchend.
  • Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.

Das Jahreseinkommen wird für jede zum Haushalt gehörende Person gesondert berechnet.

Zum Jahreseinkommen gehören, egal ob diese Einkünfte zu versteuern oder steuerfrei sind:

  • bei nicht selbständiger Arbeit der Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
  • bei selbständiger Tätigkeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb, der steuerlich anerkannte Gewinn
  • bei Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen der Überschuss der Einnahmen über die steuerlich anerkannten Werbungskosten
  • Bezüge aus Renten und Pensionen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
  • steuerfreie Einkünfte zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts des Sozialgesetzbuchs, Zweites Buch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende -

     

Bei Alleinerziehenden ist das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag zu mindern, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.

Achtung: Im Fall gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, sind Trennungs- oder Scheidungsunterhalt, sowie Kindesunterhalt:

  • beim Unterhaltsempfänger als Einkommen jeweils in voller Höhe
  • beim Unterhaltspflichtigen der Kindesunterhalt bis zu EUR 3000 jährlich je Kind und der Trennungs- oder Scheidungsunterhalt bis zu EUR 6000 jährlich

zu berücksichtigen.

Für das Gesamteinkommen des Haushalts werden die Jahreseinkommen der einzelnen Haushaltsangehörigen zusammengerechnet.

Verfahrensablauf

Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Je nach deren Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen oder den Antrag online stellen.

Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, zum Beispiel
    • Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
    • letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
    • bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung

Kosten

je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung

Hinweise

Keine

Rechtsgrundlage

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG):

  • § 1 Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen
  • § 12 Einkommen
  • § 15 Überlassung von Mietwohnraum

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 3 Nummer 2 Steuerfreie Einnahmen
  • § 24 b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • § 32 Absatz 6 Kinder, Freibeträge für Kinder

Freigabevermerk

10.03.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Kontakt

Frau
L. De Mitri
DAS 2
Raum 016
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen (Hohentwiel)

Antragshilfe Grundsicherung

Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII können Personen erhalten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.

Zudem müssen Sie folgendem Personenkreis zugehören:

  • Rentner oder
  • mindestens 15 Jahre alt und auf Dauer voll erwerbsgemindert (nicht mehr als 3 Stunden tägliche Arbeit möglich)

Zuständigkeit

Die Bearbeitung sowie die Entscheidung über Ihren Antrag obliegt ausschließlich dem Kreissozialamt des Landratsamtes Konstanz. Die Stadtverwaltung Singen bietet Ihnen diesbezüglich lediglich eine beratende Hilfe an bei:

  • Ausgabe und Entgegennahme der Anträge
  • Ausfüllen der Anträge
  • Prüfung auf Vollständigkeit der benötigten Unterlagen
  • Weiterleitung der Anträge an das Landratsamt Konstanz

Kontakt

Frau
D. Kleinschmidt
DAS 2
Raum 014
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen (Hohentwiel)

Stoffwindelzuschuss

Die Stadt Singen gewährt allen Singener Kindern bis zum Alter von drei Jahren sowie Singener Bürgerinnen und Bürgern, die an Inkontinenz leiden, einen einmaligen Zuschuss beim Wechsel zu Mehrwegwindeln in Höhe von maximal 100 Euro (abhängig vom Einkaufswert).

Informationen und Anträge

Checkliste zur Antragstellung

Kinder

  • den Antrag auf „Zuschuss für Stoffwindeln“ ausfüllen
  • Rechnung im Original/Internetrechnung (max. 12 Monate zurückliegend) oder Vertrag über Windelservice (mit einer Laufzeit von mind. einem Jahr) vorlegen
  • Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes vorlegen
  • bei mehreren unterstützungsberechtigten Kindern ist für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen

Erwachsene

  • den Antrag auf „Zuschuss für Stoffwindeln“ ausfüllen
  • Rechnung im Original/Internetrechnung (max. 12 Monate zurückliegend) vorlegen
  • ärztliche Bescheinigung über Inkontinenz vorlegen

Kontakt

Frau
L. De Mitri
DAS 2
Raum 016
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen (Hohentwiel)

Netzwerk Singener Wegweiserinnen und Wegweiser

Mit der Einführung der KiJu Karte hat die Stadt Singen gemeinsam mit dem Verein Kinderchancen Singen e.V. ein neues Kapitel zur Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Familien aufgeschlagen.

Viele Familien wissen jedoch nicht, dass man mit der KiJu Karte Vergünstigungen bekommt und dass es zahlreiche weitere Unterstützungsmöglichkeiten gibt.

Um diese besser bekannt und für die Familien leichter zugänglich zu machen, wurde das Projekt ins Leben gerufen. Es soll dazu beitragen, dass möglichst viele Singener Familien mit wenig Geld unterstützt und ermutigt werden, die vorhandenen Hilfen zum Wohle ihrer Kinder in Anspruch nehmen.

Kontakt

Frau
L. De Mitri
DAS 2
Raum 016
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen (Hohentwiel)

Frau
A. Guldin
Kinderchancen Singen e.V.

Weitere Informationen

Auf der Sozialplattform können Sie passende Sozialleistungen für Ihre individuelle Situation finden und beantragen.

zur Sozialplattform