Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich die Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werde: Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann beim
BürgerzentrumStandes-, Einwohner- und AusländerwesenAugust-Ruf-Straße 1378224 Singen (Hohentwiel)Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 - 18 UhrDonnerstag von 8 - 12 UhrTelefon +49 7731 85-599
eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Singen, 10. Oktober 2022
gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen