Kfz-Verkehr
Singen grenzt unmittelbar an die Schweiz - und liegt doch sehr zentral. Hier kreuzen sich Verkehrsachsen von regionaler, nationaler und internationaler Bedeutung.
Für die Unterhaltung der Autobahnen auf Singener Gemarkung (A 81, A 98) ist das Regierungspräsidium Freiburg zuständig. Die Bundesstraßen (B 33, B 34, B 314) sowie die Landes- und Kreisstraßen einschließlich ihrer Brücken und Ampelanlagen werden vom Landratsamt Konstanz betreut. Den innerstädtischen Abschnitt der B 34 bilden die Schaffhauser Straße, die Freiheitstraße und die Ekkehardstraße einschließlich ihrer Lichtsignalanlagen.
Für den Bau und die Unterhaltung der ca. 225 km Gemeindestraßen einschließlich der Ampelanlagen und Brücken ist die Abteilung Straßenbau der Stadt Singen zuständig. Sie arbeitet dabei eng mit der Abteilung Sicherheit und Ordnung (Untere Straßenverkehrsbehörde), der Abteilung Technische Dienste und der Polizeidirektion Konstanz zusammen.
Generalverkehrsplan
Die wichtigste Entscheidungsgrundlage zum zukünftigen städtischen Verkehrssystem ist der Generalverkehrsplan (GVP). Der Generalverkehrsplan 2030 liefert zunächst die Grundlagendaten für die Planungen zum zukünftigen Verkehrssystem der Stadt.
Dieser sogenannte Analysefall beschreibt die Verkehrsverhältnisse zum Zeitpunkt der Datenerfassung im Jahr 2015. Darauf aufbauend wurden, in einem zweiten Schritt, für den Zielhorizont 2030 Prognosefälle definiert und berechnet: sie beschreiben die Verhältnisse im Straßennetz im Jahr 2030 unter bestimmten Annahmen. Solche Annahmen können z.B. sein, dass bestimmte Straßen neu hinzugekommen sind oder aber heute bestehende Straßen nicht mehr dem Verkehr zur Verfügung stehen.