Für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Online über den Internetwahlscheinantrag bis zum 06.06.2024 möglich: Tragen Sie in das Erfassungsformular die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@singen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
- Persönliche Beantragung: Während der allgemeinen Öffnungszeiten können Sie einen Wahlschein (Briefwahl) persönlich, direkt beim Wahlamt im Rathaus Singen, Zimmer 115 (Bürgernebensaal West) beantragen. Bringen Sie hierzu die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit. Die Briefwahlunterlagen können Sie dann entweder mitnehmen und nach dem Ausfüllen zur Post geben (unentgeltliche Beförderung, da bereits vorfrankiert), im Rathaus abgeben oder sofort im Wahlamt wählen.
- Postalische Zusendung: Sie können Ihren Wahlscheinantrags (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt (Hohgarten 2, 78224 Singen) versenden. Ihnen werden die Briefwahlunterlagen umgehend zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass der Antrag per Post für eine rechtzeitige Ausstellung der Briefwahlunterlagen frühzeitig beim Wahlamt eingehen sollte, um die Bearbeitung und die Postzustellung der Briefwahlunterlagen (min. drei Tage) garantieren zu können. Sie können den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung auch per E-Mail an wahlen@singen.de oder per Fax +49 7731-85 882163 übermitteln.
Briefwahlunterlagen für andere Personen beantragen
Sie können Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte nur beantragen, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher können E-Mail-Anträge nur für Sie selbst gestellt werden.
Bei der Europawahl kann von der Vollmacht nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt (§ 27 Absatz 5 Satz 5 EuWO).
Wir bitten zu beachten, dass Ihre Daten durch das Senden der E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden. Antragsteller/innen, die dies ablehnen, werden gebeten, ihren Antrag stattdessen per Post oder Fax an die Stadtverwaltung zu richten.
Wahlscheine können von den Wahlberechtigten bis zum 7. Juni 2024, 18.00 Uhr beim Wahlamt beantragt werden. Wir empfehlen jedoch bei so kurzfristiger Beantragung persönlich vorbei zu kommen, da die Briefwahlunterlagen ansonsten nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich machen, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 9. Juni, 15.00 Uhr gestellt werden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadtverwaltung Singen.
Wie wählen Sie per Briefwahl für die Europawahl?
- Sie müssen den Stimmzettel persönlich kennzeichnen.
- Legen Sie den Stimmzettel in den amtlichen (weißen) Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
- Den Wahlschein, d.h. die vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl, müssen Sie unter Angabe von Ort und Tag unterzeichnen.
- Stecken Sie den unterschriebenen Wahlschein und den zugeklebten Stimmzettelumschlag in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag und verschließen Sie diesen.
- Senden Sie den Wahlbriefumschlag rechtzeitig an die Stadtverwaltung Singen, Wahlamt, damit dieser dort spätestens am Wahltag, 9. Juni bis 18.00 Uhr eingeht.
Wie wählen Sie per Briefwahl für die Kommunalwahl?
- Sie müssen die Stimmzettel (Gemeinderat, Kreisrat und ggf. Ortschaftsrat) persönlich kennzeichnen.
- Legen Sie die Stimmzettel (Gemeinderat, Kreisrat und ggf. Ortschaftsrat) in den amtlichen (lachsfarbenen) Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
- Den Wahlschein, d.h. die vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl, müssen Sie unter Angabe von Ort und Tag unterzeichnen.
- Stecken Sie den unterschriebenen Wahlschein und den zugeklebten Stimmzettelumschlag in den amtlichen (gelben) Wahlbriefumschlag und verschließen Sie diesen.
- Senden Sie den Wahlbriefumschlag rechtzeitig an die Stadtverwaltung Singen, Wahlamt, damit dieser dort spätestens am Wahltag, 9. Juni bis 18.00 Uhr eingeht.
Bei der Beförderung der Wahlbriefe mit der Post ist folgendes zu beachten
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich durch die Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Innerhalb von Deutschlands sollten Sie darauf achten, dass der Wahlbrief rechtzeitig (spätestens am Mittwoch, 5. Juni 2024) abgeschickt wird; damit dieser noch rechtzeitig beim Wahlamt der Stadtverwaltung Singen eingeht. Senden Sie den Wahlbrief nicht rechtzeitig ab, tragen Sie das Risiko, dass dieser das Wahlamt nicht rechtzeitig erreicht und die Stimmabgabe nicht mehr berücksichtigt werden kann. Bei einer Briefwahl aus dem Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag an die Stadtverwaltung Singen zurückgeschickt werden.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Wahlamt der Stadtverwaltung Singen für Auskünfte gerne zur Verfügung.