Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Singen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.singen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

2. Nicht oder teilweise barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dokumente wie Öffentliche Bekanntmachungen, Ortsrecht, Formulare, Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei. Die PDF-Dateien werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinie für Barrierefreiheit überarbeitet oder durch HTML-Inhalte ersetzt. Die barrierefreie Umgestaltung verursacht einen sehr hohen Aufwand. Die Bearbeitung verteilen wir daher im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Mittel über einen längeren Zeitraum.
  • Links zu externen Anwendungen oder Websites außerhalb von www.singen.de können zu nicht barrierefreien Inhalten führen.
  • Bei Videos in den verlinkten YouTube-Kanälen wird die Untertitelung automatisiert durch YouTube zur Verfügung gestellt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.04.2024 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 20.06.2024 überprüft und angepasst.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.singen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Pressestelle
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.