Öffnungszeiten während der Feiertage
Das Wahlamt wird an den Tagen 23., 27. und 30. Dezember vorübergehend an einem Schalter im Bürgerzentrum erreichbar sein (Öffnungszeiten: 08:00 – 12:00 Uhr). Folgende wahlrechtliche Angelegenheiten können in diesem Zeitraum erledigt werden:
- Ausstellung Wählbarkeitsbescheinigungen für Wahlbewerber
- Prüfung von Unterstützungsunterschriften für Parteien und Wählervereinigungen