Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit „29. Änderung FNP 2020“
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen
29. Änderung Flächennutzungsplan 2020 – Sonderbauflächen Krankenhaus/Sonderbauflächen Schienenhaltepunkt, Singen
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.01.2025 die Aufstellung nach § 2 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB der 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.01.2025 die Aufstellung nach § 2 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB der 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.
Plangebiet
Das Plangebiet der FNP-Änderung „Sonderbauflächen Krankenhaus/Schienenhaltepunkt“ liegt am nördlichen Ortsrand der Stadt Singen; es umfasst eine Fläche von ca. 11,5 ha Sonderbauflächen Krankenhaus, ca. 1,1 ha Sonderbauflächen Schienenhaltepunkt, ca. 1,1 ha Grünfläche (Flächentausch/Darstellung der bestehenden kleingärtnerischen Nutzung).
Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Krankenhauses für den Landkreis Konstanz mit Schienenhaltepunkt geschaffen werden.
Durchführung und einzusehende Unterlagen
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 statt (Auslegungsfrist).
In dieser Zeit wird der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltverträglichkeitsbericht (Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 UVPG in Verbindung mit Punkt 18.7 der Anlage 1 zum UVPG) bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:
- Rathaus der Stadt Singen: Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
- Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen: Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen
- Rathaus der Gemeinde Steißlingen: Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
- Rathaus der Gemeinde Volkertshausen: Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zimmer 5, 78269 Volkertshausen
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 29. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zum Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgende umweltbezogene Information verfügbar: Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Bevölkerung), Pflanzen, Biodiversität, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge, Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung.
Hinweise
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachung“ oder unter „Leben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 22.01.2025
gez. Bernd Häusler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft