Zusätzlich zu den im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen öffentlichen Auslegungen im Rathaus können die Entwürfe der Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) sowie die Entwürfe der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Landesbauordnung (LBO) zeitgleich an dieser Stelle im Internet eingesehen werden. Dies gilt auch für die gesetzlich nicht normierten Rahmenpläne und Konzepte, die öffentlich ausgelegt werden.
Ebenfalls hier können die Unterlagen der vom Regierungspräsidium Freiburg durchgeführten Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren, die die Stadt Singen berühren, eingesehen werden.
Stellungnahmen müssen fristgerecht entweder schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1.OG, Flur, Zi. 103-105, 141 -144, Hohgarten 2, 78224 Singen vorgebracht werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners für die einzelnen Bauleitpläne bzw. Örtlichen Bauvorschriften finden Sie am Ende der jeweiligen Bekanntmachung.
Fehler bei der digitalen Erfassung der Texte und Bilder sind nicht ausgeschlossen. Verbindlichkeit haben nur die Originale, die Sie bei der Abteilung Stadtplanung einsehen können. Die Stellungnahmen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Abteilung Stadtplanung zu richten; sie können auch per E-Mail abgegeben werden an stadtplanung@singen.de