Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit „Neue Mitte Friedingen“
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 11. Februar 2025 dem Entwurf des Bebauungsplans „Neue Mitte Friedingen“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 02.12.2024 zugestimmt.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neue Mitte Friedingen“ in Singen-Friedingen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 11. Februar 2025 dem Entwurf des Bebauungsplans „Neue Mitte Friedingen“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 02.12.2024 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Das ca. 2,6 ha große Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Singener Ortsteils Friedingen, in direkter Nachbarschaft zum historischen Ortskern. Im Nordwesten des Plangebiets liegt die Hausener Straße. Nördlich der Hausener Straße befindet sich die Grundschule Friedingen sowie die gewachsenen baulichen Strukturen des Friedinger Ortskerns. Im Osten grenzt weitere gemischt genutzte Bebauung an das Plangebiet an. Im Südosten des Plangebietes grenzt der räumliche Geltungsbereich an ein Wohngebäude und Freiflächen an. Der Südwesten sowie der Westen des Plangebietes werden durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt.
Die exakten Grenzen des Plangebietes sind der Planzeichnung zu entnehmen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke mit den folgenden Flurstücksnummern auf der Gemarkung Friedingen: 2649/1, 1350, 1350/3, jeweils teilweise: 1350/1, 1353/3, 2627, 2647, 2648, 2649.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt.
Ziel und Zweck
Mit dem Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Neue Mitte Friedingen“ soll der zentrale Bereich der Ortschaft Friedingen mit seinen vorhandenen öffentlichen Nutzungen erstmals überplant und in Teilen neu geordnet werden. Die notwendige Neuplanung des Feuerwehrgebäudes sowie einer Kindertagespflege und eines Jugendtreffs erfordern eine planerische Neuordnung des gesamten Bereichs. Die Neuordnung im Bereich der Hausener Straße und insbesondere der Neubau des Feuerwehrgebäudes werden im Maßnahmenpaket (Infrastruktur/Sozial) im Dorfentwicklungskonzept „Friedingen 2025+“ benannt. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die städtebauliche Ordnung entlang der Hausener Straße, als zentrale Achse für öffentliche Einrichtungen langfristig zu sichern. Eine aktive Steuerung der einzelnen, dem Wohnen zugeordneten notwendigen Funktionen in der Dorfmitte, soll durch das Bebauungsplanverfahren sichergestellt werden. So sollen Flächen für die notwendigen Infrastruktureinrichtungen planungsrechtlich gesichert werden, um eine gute Wohnqualität in Friedingen mit Kindergarten, Sporthalle, Jugendtreff, Vereinen, Kindertagesstätte und Feuerwehr auch in Zukunft sicherstellen zu können.
Im Kreuzungsbereich der Hausener Straße und der Gustav-Graf-Straße ist auf dem Flurstück Nr. 1350 die Neuerrichtung des Feuerwehrgebäudes geplant. Im Bereich des Vorhabensgrundstückes für den Neubau des Feuerwehrgebäudes befinden sich heute öffentliche Parkplätze welche u.a. den angrenzenden öffentlichen Einrichtungen dienen. Diese sollen im Nordwesten des Plangebietes an der Hausener Straße ersetzt werden. Für den geplanten Parkplatz muss ebenfalls entsprechendes Baurecht geschaffen werden.
Im östlichen Bereich des Flurstückes 2647, Böhleweg 4 ist eine weitere Gemeinbedarfseinrichtung geplant. Die Stadt Singen konnte das gesamte Flurstück erwerben und plant hier weitere gemeinbedarfsorientierte Einrichtungen bestehend aus Schule, Kindergarten, Vereine und Jugendtreff zu etablieren.
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Neue Mitte Friedingen“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Gutachten) in der Zeit vom 06.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 auf der Homepage der Stadt Singen unter www.singen.de/buergerbeteiligung zur Einsicht und zum Download bereit.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. Obergeschoss, Flur, Zimmer 103-105, 141-144 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Im oben genannten Zeitraum können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften per E-Mail an stadtplanung@singen.de abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch schriftlich an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Umweltbezogene Informationen
Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan „Neue Mitte Friedingen“ in der Fassung vom 02.12.2024 mit Darstellung folgender Sachverhalte: Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planung auf Geologie, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt, Tiere, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete. Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation sowie eine Eingriffs-Ausgleichbilanzierung.
- Artenschutzrechtliches Gutachten (Relevanzprüfung Fledermäuse und Vögel) vom 12.11.2024 zur Abschätzung von Verbotstatbeständen nach § 44 NatSchG hinsichtlich des Schutzes von Vögeln und Fledermäusen
- Stellungnahme des Landratsamt Konstanz mit Hinweisen zur: Kreisarchäologie, zur Landwirtschaft, zur artenschutzrechtlichen Einschätzung, zum Vogelschlag, zum Biotoptypenmaßnahmenplan, zur Abwassertechnik, zum Grundwasserschutz und zur Wasserversorgung, zu Altlasten, zum Bodenschutz sowie zu oberirdischen Gewässern
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit Hinweisen zur Geologie, zur Geochemie, zur Bodenkunde, zur Ingenieurgeologie, zur Hydrologie, zur Geothermie, zur Rohstoffgeologie sowie zum Bergbau
- Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zu Immissionsthemen von der geplanten Feuerwehr, dem Sportplatz sowie der Sporthalle
Hinweise
Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 26. Februar 2025
gez. Bernd Häusler
Oberbürgermeister der Stadt Singen