Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit „27. Änderung FNP 2020“
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen
27. Änderung Flächennutzungsplan 2020 – Wohnbaufläche, Steißlingen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.01.2025 den Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 27. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Wohnbaufläche“, Steißlingen beschlossen.

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.01.2025 den Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 27. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Wohnbaufläche“, Steißlingen beschlossen.
Plangebiet
Das Plangebiet der FNP-Änderung „Wohnbaufläche“ liegt am westlichen Ortsrand von Steißlingen; es umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha Wohnbaufläche. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Ausweitung von Wohnbauflächen in Steißlingen geschaffen werden.
Durchführung und einzusehende Unterlagen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 statt (Auslegungsfrist).
In dieser Zeit wird der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht/Steckbrief, bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:
- Rathaus der Stadt Singen: Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hohgarten 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
- Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen: Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1.OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen
- Rathaus der Gemeinde Steißlingen: Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
- Rathaus der Gemeinde Volkertshausen: Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zimmer 5, 78269 Volkertshausen
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 27. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zum Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgende umweltbezogene Information verfügbar: Steckbrief/Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Bevölkerung), Pflanzen, Biodiversität, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge, Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung.
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zum Erhalt von Außenbereichsflächen, zum Erhalt von landwirtschaftlichen Flächen zur ökologischen Regionalversorgung, zum Erhalt von Vorbehaltsflur Stufe I - Flächen und zu einem möglichst geringen Eingriff vor, des Weiteren zum Wohnbedarf / zur Ermittlung des Wohnflächenbedarfs in der Gemeinde Steißlingen und dem Gebot der Nachverdichtung. Darüber hinaus liegen Stellungnahmen zum Erhalt der im Plangebiet liegenden Grünfläche vor, ebenso zur Darstellung von Entwicklungsflächen im Landschaftsplan 2020 und Nutzungskonflikten durch konkurrierende Flächennutzungen, sowie zur von der Verbindlichkeit ausgenommenen zentralörtlichen Funktion der Gemeinde Steißlingen im Regionalplan 2000.
Hinweise
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachung“ oder unter „Leben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 22.01.2025
gez. Bernd Häusler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft