Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit „26. Änderung FNP 2020“

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

Das Plangebiet der FNP-Änderung „Fläche für Gemeinbedarf“ liegt am westlichen Ortsrand von Singen-Friedingen.
Das Plangebiet der FNP-Änderung „Fläche für Gemeinbedarf“ liegt am westlichen Ortsrand von Singen-Friedingen.

26. Änderung Flächennutzungsplan 2020 – Fläche für Gemeinbedarf, Singen-Friedingen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 26. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Fläche für Gemeinbedarf“, Singen-Friedingen beschlossen.

Plangebiet

Das Plangebiet der FNP-Änderung „Fläche für Gemeinbedarf“ liegt am westlichen Ortsrand von Singen-Friedingen; es umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha Fläche für Gemeinbedarf, ca. 0,05 ha Gemischte Baufläche und ca. 0,1 ha Grünfläche. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Dorfentwicklungskonzepts mit der Neustrukturierung der Gemeinbedarfsnutzungen im Ortskern von Friedingen geschaffen werden.

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB findet vom 06.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 statt (Auslegungsfrist).

In dieser Zeit kann der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht/Steckbrief und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet unter www.singen.de/buergerbeteiligung eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt und können zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:

  • Rathaus der Stadt Singen: Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hohgarten 2, 1.OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
  • Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen: Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1.OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen
  • Rathaus der Gemeinde Steißlingen: Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
  • Rathaus der Gemeinde Volkertshausen: Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zimmer 5, 78269 Volkertshausen

Im oben genannten Zeitraum können Stellungnahmen zur Bauleitplanung per E-Mail an stadtplanung@singen.de abgegeben werden.

Die Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen abgegeben werden.

Folgende wesentlichen Umweltbezogenen Informationen zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans liegen vor: Anmerkungen zur Abrundung des Plangebiets mit einer Mischgebiets-/ Wohngebietsnutzung; Hinweise, dass die Entwässerungskonzeption mit den übergeordneten Behörden rechtzeitig von Baubeginn abzustimmen ist, dass der Eingriff in das Schutzgut Boden zu minimieren bzw. zu vermeiden ist in einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf der nachfolgenden Bebauungsplanebene und allgemeine Hinweise zu Geologie und bodenkundlichen Grundlagen.

Hinweise

Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 26. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Singen, 26.02.2025

gez. Bernd Häusler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft