Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit „Bettenäcker“

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Bettenäcker“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 16. Juli 2024 dem Entwurf des Bebauungsplans „Bettenäcker“ in der Fassung vom 15. Mai 2024 zugestimmt.

Übersichtsplan zum Bebauungsplan „Bettenäcker“ im Ortsteil Schlatt unter Krähen
Übersichtsplan zum Bebauungsplan „Bettenäcker“ im Ortsteil Schlatt unter Krähen

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 16. Juli 2024 dem Entwurf des Bebauungsplans „Bettenäcker“ in der Fassung vom 15. Mai 2024 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Bettenäcker“ befindet sich am nördlichen Ortsrand des Singener Ortsteils Schlatt unter Krähen. Nördlich verlaufen ein landwirtschaftlicher Weg sowie der Vordere Täglewiesengraben. Dahinter befindet sich das Schlatter Moor. Im Süden schließt das Plangebiet an bereits bestehende Wohnbebauung an. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 5,97 ha. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Das Plangebiet sieht ein zusammenhängendes Neubaugebiet vor. Die Bebauung von Hauptanlagen wird lediglich ab der Höhenlinie 442,5 m über NN zugelassen (siehe rote Höhenlinie in der Planzeichnung). Dies ist auf nicht optimale Bodenverhältnisse zurückzuführen (vgl. Bodengutachten September 2021). Die Haupterschließung des neuen Wohngebiets führt von der Mühlhauser Straße aus Westen kommend ins neue Wohnquartier.

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Bettenäcker“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhausbebauung geschaffen werden. Bereits im Dorfentwicklungskonzept 2000 wurde die Siedlungserweiterung auf diesen Flächen vorgesehen. Durch das Neubaugebiet kann der Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in Schlatt in diesem Segment gedeckt werden, somit wird eine mögliche Abwanderung vorgebeugt. Insgesamt werden 46 Einfamilien- bzw. Doppelhaushälften geplant.

Ziel der Planung ist es, Wohnraum zu schaffen und ein „grünes“ Neubaugebiet zu realisieren. Der grüne Charakter des Gebiets soll durch Baumneupflanzungen, sowohl in den öffentlichen als auch in den privaten Flächen erreicht werden. Die Straßen sollen von großen Baumquartieren inklusive Filterbeet profitieren und die Hausgärten mit mindestens einem Baum pro Grundstück bepflanzt werden. Durch die Einleitung des Regenwassers in die Ausgleichsfläche wird das dort vorhandene Niedermoor automatisch wiedervernässt (CO2 Speicherung im Boden).

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet vom 05. August 2024 bis einschließlich 13. September 2024 statt (Auslegungsfrist). In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans „Bettenäcker“ bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie den Begründungen, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet unter www.singen.de/buergerbeteiligung eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Im oben genannten Zeitraum können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf per E-Mail abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen abgegeben werden.

Umweltbezogene Informationen

Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Bettenäcker (inkl. Grünordnungsplan und Eingriffs- und Ausgleichsbilanz) mit Darstellung folgender Sachverhalte: Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Schutzgut Fläche, Schutzgut Geologie und Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut und Klima und Luft, Schutzgut Landschaftsbild und Erholung. Hinzukommt die Darstellung des Eingriffs und die damit verbundene Ausgleichsfläche bzw. Ausgleichsmaßnahmen.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatschG (Bundesnaturschutzgesetz): der Einfluss auf die Artengruppen Vögel, Säugetiere, Reptilien und Ambhibien sowie für geschützte Wirbellose wurde untersucht - es wird von keinen erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen.
  • Bodenkundliche Voruntersuchung (Niedermoorkartierung) für das Baugebiet Bettenäcker mit Ergänzungsbericht: es liegt eine vollständige Kartierung des Niedermoors vor.
  • Ingenieurgeologischer Bericht für das Baugebiet Bettenäcker: die Bodenbeschaffenheit wurde mittels Bohrungen untersucht. Die hydrogeologische Situation wird beschrieben und es wird eine Empfehlung zur Bebauung ausgesprochen.
  • Hochwasserschutzkonzept für die Ortslage Schlatt: das Planvorhaben sieht eine Hochwasserschutzmaßnahme für die Bestandsbebauung vor.
  • Geruchsimmissionsgutachten: das geplante Wohngebiet ist mit der angrenzenden Landwirtschaft vereinbar.
  • Stellungnahme Landratsamt Konstanz zur Abwassertechnik, zur räumlichen Nähe von landwirtschaftlichen Hofstellen, zur landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen, zu Geruchsimmissionen und zum Bodenschutz
  • Stellungnahme RP Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zur Geotechnik
  • Regierungspräsidium, Referat Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz zur baulichen Dichte
  • Bürgerstellungnahme zum Baugrund und Infrastruktur
  • Bürgerstellungnahme zur Überflutung und Immissionen
  • Bürgerstellungnahme/ Stellungnahme BUND, Ortsverband Singen zum Boden, Überschwemmung, Baugrund, Innenentwicklung, Niedermoor, Regenwasser, Naturschutz, Infrastruktur, Immissionen und Klima

Hinweise

Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Singen, 31. Juli 2024

gez. Bernd Häusler
Oberbürgermeister der Stadt Singen