Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit „Solarpark Schlatt“
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Solarpark Schlatt“ in Schlatt unter Krähen
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 17. Dezember 2024 dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Schlatt“ mit Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 7. November 2024 zugestimmt.
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 17. Dezember 2024 dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Schlatt“ mit Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 7. November 2024 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Plangebiet
Das Plangebiet des Bebauungsplans/ der Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Schlatt“ (Flst-Nr. 2183) befindet sich südöstlich von Schlatt. Die Fläche (ca. 7,1 ha) liegt nördlich der Autobahn und wird im Norden vom Beugengraben, im Osten vom Holderswiesgraben und im Süden von der Straße „Im Grund“ begrenzt. Westlich grenzt eine Hofstelle mit den Nutzgebäuden an, die Wohngebäude liegen daran westlich angrenzend und sind nach Westen bzw. Süden orientiert. Das Flurstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt und soll nun für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung stehen. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Auf der Gemarkung Schlatt der Stadt Singen ist in unmittelbarer Nähe zum Autobahnkreuz Hegau A98/ A81 die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant. Ziel ist es, einen Beitrag zur Energiewende und somit zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten. Diese PV-Anlage fördert die Ziele des Klimaschutzkonzeptes (Klimaneutralität bis 2035), das am 28. März 2023 im Gemeinderat beschlossen wurde.
Das Gelände soll mit aufgeständerten Solarmodulen überstellt und eingezäunt werden. Angedacht sind ost-west-geneigte Module. Die Anlage ist mit einer Leistung von rd. 10 MW geplant. Die Nutzung des Unterwuchses soll als extensives Grünland erfolgen. Die Photovoltaik-Freiflächenanlage dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Hierfür soll durch den Bebauungsplan die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen werden, indem ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik ausgewiesen wird.
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet vom 2. Januar 2025 bis einschließlich 2. Februar 2025 statt. In dieser Zeit kann der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Schlatt“ bestehend aus Planteil, Textteil mit Planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften, sowie den Begründungen, dem Umweltbericht und das Blendgutachten im Internet unter www.singen.de/buergerbeteiligung eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Im oben genannten Zeitraum können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans per E-Mail abgegeben werden. Sie können auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen abgegeben werden.
Umweltbezogene Informationen
Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan „Solarpark Schlatt“ in der Fassung vom 7.11.2024 mit Darstellung folgender Sachverhalte: Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planung auf Geologie, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt, Tiere, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen. Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation sowie eine Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung.
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatschG (Bundesnaturschutzgesetz): der Einfluss auf die Artengruppen Vögel und Fledermäuse wurde untersucht - es wird von keinen erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen.
- Blendgutachten: es ist ein Blendschutzzaun im östlichen Bereich der Solaranlage notwendig, um den Verkehr auf der Autobahn vor Blendeinwirkungen zu schützen. Dieser wird in Naturfarben ausgeführt.
- Stellungnahme Landratsamt Konstanz zum Landschaftsbild, Artenschutz, Landwirtschaft, Blendeinwirkungen, Bodenschutz, Gewässerrandstreifen
- Regierungspräsidium Freiburg, Stabstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz zu Klimaschutz
- Regionalverband Hochrhein-Bodensee zu umweltschonenden Erneuerbarer Energie
- Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt Geologie, Rohstoffe und Bergbau zum Bodenschutzkonzept und einem geotechnischen Hinweis
Hinweise
Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 18. Dezember 2024
gez. Bernd Häusler
Oberbürgermeister der Stadt Singen