In der Bodenrichtwertkarte werden die gesamten Bodenrichtwerte mit den dazugehörigen Bodenrichtwertzonen graphisch dargestellt.

Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte für den Boden, wie sie ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zu erzielen wären.

Der Bodenrichtwert ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke (Bodenrichtwertrichtlinien).

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit.

Sowie im Erschließungszustand, der Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.

Bodenrichtwerte (Stand 1. Januar 2022)

Abgeleitete Faktoren für Sachverständige

Kosten

Mündliche Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte sind gebührenfrei.

Für Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der gemeindlichen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

Der Jahresbericht der Geschäftsstelle, der u. a Angaben über die Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt, aktuelle Kaufpreise für Eigentumswohnung und Gebäude sowie eine Bodenrichtwertkarte enthält, ist zum Preis von 60 EUR bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.

Rechtsgrundlage

  • § 193 Abs. 5 BauGB
  • § 196 BauGB
  • § 12 Gutachterausschussverordnung (GuAVO)
  • § 10 ImmoWertV
  • Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL)