14.09.2022
Lärmaktionsplan der Stadt Singen
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 26. Juli 2022 den Lärmaktionsplan der Stadt Singen gemäß § 47d BImSchG mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen beschlossen. Der Lärmaktionsplan ist somit gemäß § 47 Absatz 6 BImSchG behördenverbindlich.