Zur Umsetzung städtebaulicher Zielsetzungen bietet das Baugesetzbuch die Möglichkeit, Sanierungsgebiete auszuweisen, um so von den finanziellen Möglichkeiten der Städtebauförderung Gebrauch zu machen.
Durch die Unterstützung des Bundes und des Landes sind grundlegende und richtungsweisende Veränderungen möglich, die ohne diese Mittel nicht realisiert werden könnten. So werden zum Beispiel die Neugestaltung eines Platzes, die Modernisierung eines stadtbildprägenden Gebäudes oder der Grunderwerb gefördert, wenn es den Sanierungszielen dient.
Wie entsteht ein Sanierungsgebiet?
Am Anfang eines Sanierungsgebiets stehen stadtgestalterische Konzepte, aus denen immer konkreter werdende Alternativen entwickelt werden und schließlich ein endgültiger Rahmenplan hervorgeht. Diese Neuordnungskonzeption bildet die richtungsweisende, vom Gemeinderat beschlossene Grundlage. An ihr orientiert sich der Bebauungsplan, der dann als Satzung eine rechtlich verbindliche Grundlage darstellt. Alle nachfolgenden Maßnahmen wie zum Beispiel der Erwerb und die Neuordnung von Grundstücken, neue Wege- und Erschließungssysteme und die Ausweisung von Freiflächen orientieren sich dann an diesen Plänen.
Je nach Fallkonstellation können zu einem sehr frühen Zeitpunkt bereits Bürgerbeteiligungsverfahren beginnen, die Interessierten und Betroffenen die Möglichkeit geben, aktiv das Stadtbild mitzugestalten.