Gestaltungsbeirat wird nach Erprobungsphase nicht weitergeführt

Der Singener Gemeinderat hat beschlossen, den Gestaltungsbeirat nur noch bei stadtbildprägenden und vorhabenbezogenen Bauprojekten einzusetzen.

Die Qualität von Bauten, Stadt- und Freiräumen ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität und für die Wettbewerbsfähigkeit von Kommunen. Seit Anfang 2022 wurde deshalb in Singen ein Gestaltungsbeirat erprobt, der quartalsweise bis Ende 2024 getagt hat.

Der Gemeinderat hat nun entgegen der Empfehlung der Stadtverwaltung einer Verstetigung des Gestaltungsbeirates nicht zugestimmt. Auf Antrag der CDU soll stattdessen ein Gestaltungsbeirat nur bei folgenden stadtbildprägenden und vorhabenbezogenen Bauprojekten, wie z.B. dem geplanten Krankenhausneubau, eingesetzt werden.

Bereits 2015 hatte der Singener Gemeinderat für den Neubau des CANO einen vorhabenbezogenen Gestaltungsbeirat einberufen, der aufgrund des persönlichen Engagements der externen Berater auch andere Projekte wie die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes beraten hat.

Als unabhängiges Gremium aus Architekten, einer Landschaftsarchitektin und einem Stadtplaner sowie eines Vertreters jeder politischen Fraktion hat der allgemeine Gestaltungsbeirat die Stadt Singen den Gemeinderat und die Verwaltung seit 2022 erfolgreich und zielgerichtet in städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Fragestellungen unterstützt.

Seine wesentliche Aufgabe war es, Empfehlungen zu Kubatur und architektonischer Gestaltung von geplanten Gebäuden, sowie zu Freiraumplanungen zu liefern, von denen auszugehen war, dass sie prägend auf das Stadtbild wirken werden. Übergeordnetes Ziel war es zudem, architektonische und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Seit 2022 wurden insgesamt 24 Bauvorhaben im Gestaltungsbeirat beraten. Durch die engagierte Arbeit konnte nach Einschätzung der Verwaltung in mehreren Fällen (Bauvorhaben Mehrfamilienhäuser an der Rielasinger Straße, Burgstraße, Ecke Freiheit-/Höristraße sowie an der Theodor-Hanloser-Straße) ein - für beide Seiten - kosten- und zeitintensives Bebauungsplanverfahren mit Zurückstellung der eingereichten Vorhaben vermieden werden.