Das Baugesetzbuch unterscheidet zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Der Flächennutzungsplan unserer Verwaltungsgemeinschaft umfasst die Gemarkungsflächen der Stadt Singen sowie der Gemeinden Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen.
Der Flächennutzungsplan 2020 (FNP) stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung sowie den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden langfristig ergebende Art der Bodennutzung dar (Wohnbauflächen, Gewerbebauflächen, Landwirtschaftsflächen etc.).
Darüber hinaus werden vor allem die Verkehrsnetze und die Infrastruktur-Standorte dargestellt. Die Darstellungen des nicht parzellenscharfen Flächennutzungsplanes binden die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft bei der Aufstellung von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen: Die Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Bindungswirkung entfaltet der Flächennutzungsplan auch für alle öffentlichen Planungsträger bei deren Vorhaben.
Flächennutzungsplan 2020
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen, Volkertshausen.
Aktuelle Plandarstellung
Plandarstellung Flächennutzungsplan vom 21. August 2023 (PDF)