Das amtliche Liegenschaftskataster weist auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen flächendeckend alle Grundstücke und Gebäude nach und ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke für das Grundbuch. Es dient der Ordnung und dem Schutz des Grundeigentums sowie der Rechtssicherheit und der Verkehrsfähigkeit der Grundstücke.
Auszüge, Auskünfte und Einsichtnahme aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
In der Abteilung Vermessung und Geoinformation, als untere Vermessungsbehörde, erhalten Sie für die Stadt Singen und ihre Gemarkungen (Singen, Beuren an der Aach, Bohlingen, Friedingen, Hausen an der Aach, Schlatt unter Krähen und Überlingen am Ried) die Möglichkeit, das amtliche Liegenschaftskataster einzusehen, Auskünfte daraus zu erhalten und Auszüge in analoger oder digitaler Form zu beantragen.
Informationen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster, die Eigentümerangaben enthalten, sind nur für Berechtigte zugänglich. Dazu gehören Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Personen mit berechtigtem Interesse.