Hinweise zum Einreichen von Bauanträgen
Bis zum 31.12.2024 können Bauanträge und Kenntnisgaben schriftlich in Papierform (in zweifacher Fertigung), per E-Mail an e-bauantrag@singen.de oder online über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) bei der Baurechtsbehörde der Stadt Singen eingereicht werden. Ab dem 01.01.2025 werden Bauanträge und Kenntnisgaben nur noch über das virtuelle Bauamt entgegengenommen.
Online-Antragstellung im virtuellen Bauamt
Hilfestellung bei der Anmeldung:
- Privatpersonen: Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können. Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.
- Unternehmen: Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können. Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Anforderungen an die einzureichenden Dokumente
Die digitalen Dokumente müssen alle im „Portable Document Format Archivable 1a" (PDF/A-1a) eingereicht werden. Achten Sie daher bei der Vorbereitung Ihrer Dokumente darauf, dass diese im PDF/A-1a-Format vorliegen. PDF-Dokumente, die diesen Standard nicht erfüllen, werden vom System nicht angenommen. Der Grund hierfür ist, dass nur im PDF/A-1a-Format vorliegende digitale Dokumente für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen sind.