Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation geraten, in der es nicht mehr möglich ist, eigenverantwortlich zu handeln und sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Oft sind es auch altersbedingte Beschwerden, die ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen. Mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen kann jedoch vorgesorgt werden.
Die Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass die eigene Handlungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, wird eine Vorsorgevollmacht benötigt, um Dritte in die Lage zu versetzen, im eigenen Namen zu handeln. Mit einer Vorsorgevollmacht kann einer Person des Vertrauens eine Vertretungsbefugnis für bestimmte Lebensbereiche erteilt werden, z.B. für die Wohnung, die Gesundheitsfürsorge oder auch für Vermögensangelegenheiten. Die Vollmacht kann sich aber auch auf alle Lebensbereiche erstrecken. Sobald die Vollmacht unterschrieben ist, wird sie wirksam und kann von der bevollmächtigten Person genutzt werden.
Wenn es niemanden gibt, dem man eine Vollmacht erteilen kann, oder wenn es gute Gründe gibt, eine gerichtliche Kontrolle zu bevorzugen, sollte eine Betreuungsverfügung aufgesetzt werden.
Die Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll.
Das Gericht ist an diese Wünsche gebunden. In die Betreuungsverfügung kann alles aufgenommen werden, was ein eventuell später bestellter Betreuer beachten soll. Dies kann zum Beispiel die Lebensgewohnheiten, den Umgang mit Haustieren, die Wahl der Wohnungseinrichtung und vieles mehr betreffen.
Die Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann im Voraus festgelegt werden, ob und wie eine medizinische Behandlung erfolgen soll, wenn der betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern. Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sein. Sie gilt unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung des Verfassers. Die Entscheidung über medizinische Maßnahmen wird im Falle der Entscheidungsunfähigkeit im Dialog zwischen Arzt und Bevollmächtigtem bzw. Betreuer getroffen.
Eine Patientenverfügung sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden, ansonsten entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer.
Zentrales Vorsorgeregister
Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden werden? Mit dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden schnell und einfach eingetragen werden.
Weitere Informationen
Betreuungsrecht und Vorsorge
Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter, aber auch körperliche, geistige oder seelische Belastungen können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In diesen Fällen kann die Bestellung eines Betreuers im Sinne des Betreuungsgesetzes auf der Grundlage einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung notwendig werden.
Die Betreuungsbehörde
Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es u.a., im Rahmen eines anhängigen betreuungsgerichtlichen Verfahrens eine geeignete Betreuungsperson (z.B. Familienangehörige, ggf. externe Person) zu finden sowie den erforderlichen Umfang der rechtlichen Betreuung festzustellen. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte und das Wohl des Betroffenen zu wahren. Während des laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen.
Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten und andere Verfügungen im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde beurkundet und beglaubigt Vorsorgevollmachten.
Kontakt
Betreuungsvereine
Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich unter anderem, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie die Betreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.
Sie informieren in Veranstaltungen und Sprechstunden über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, sowie der Patientenverfügung. Sie beraten auch im Einzelfall bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht.
Übersicht der Betreuungsvereine
Vorsorge für den Todesfall
Über das Sterben und die nachfolgende Bestattung wird nur selten gesprochen. Dennoch könnte es sinnvoll sein, darüber nachzudenken, wie Vorsorge getroffen werden kann, um die letzten Angelegenheiten zu regeln. Damit kann der Abschied später entsprechend den eigenen Vorstellungen gestaltet werden, und es können die seelischen und finanziellen Belastungen für die Familie minimiert werden, die oft mit einem solchen Abschied einhergehen.
Der Bestattungsvorsorgevertrag
Immer mehr Bestattungsunternehmen bieten individuelle Beratung und optional Vorsorgeverträge an. In einem solchen Vertrag werden alle Einzelheiten, insbesondere der Ablauf, der Umfang und die persönlichen Wünsche bezüglich der eigenen Bestattung (Bestattungsverfügung) dokumentiert. Es besteht die Gewissheit, dass im Todesfall alle besprochenen Angelegenheiten entsprechend den eigenen Wünschen umgesetzt werden.
Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherungen werden von vielen Versicherungen angeboten. Im Todesfall wird die vorher festgelegte Summe den Hinterbliebenen zur Deckung der Bestattungskosten zur Verfügung gestellt. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung kann auch im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages erfolgen.