Schutzgebiete gehören zu den wichtigsten Instrumenten des Naturschutzes. Sie sind Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen und werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind Nationalparks, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Offenland- und Waldbiotope sowie Naturdenkmäler. Die Kategorien unterscheiden sich hinsichtlich der Gebietsgröße, des Schutzzwecks, der Schutzziele und der daraus abgeleiteten Ge- und Verbote. Oft überlagern sich mehrere Kategorien oder sind in seltenen Fällen deckungsgleich.
Folgende Schutzgebiete liegen auf dem Gebiet der Stadt Singen:
- Naturschutzgebiete Hausener Aachried, Weitenried, Hohentwiel, Bohlinger Aachried und Radolfzeller Aachried
- Landschaftsschutzgebiete Schloßberg Friedingen, Hohentwiel, Hegau, Galgenberg und Schienerberg
- FFH-Gebiete Westlicher Hegau, Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb Singen sowie Gottmadinger Eck
- Vogelschutzgebiete Hohentwiel/Hohenkrähen und Untersee des Bodensees
Das Naturschutzgebiet Hohentwiel liegt nur wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt. Mit einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten sowie seltenen Lebensräumen bietet es ein besonderes Naturerlebnis.
Zuständigkeit
Naturdenkmäler
In Singen gibt es 23 Baum-Naturdenkmäler und fünf flächenhafte Naturdenkmäler mit einer Größe bis zu fünf Hektar:
- Feuchtgebiet Egelsee bei Friedingen
- Feuchtgebiet und Moorkomplex Feuenried bei Überlingen a.R.
- Kiesgrube Fließ bei Überlingen a.R.
- Toteisloch Seewadel beim Waldfriedhof Singen
- Bohlinger Schlucht am Schienerberg
Die Singener Baum-Naturdenkmäler wurden 1979 vom Landratsamt Konstanz ausgewiesen. Schon damals handelte es sich um alte Baumriesen mit ausladenden Kronen und knorrigen Wuchsformen. Als markante Einzelbäume prägen sie das Ortsbild und bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus sind sie Zeugen der historischen Kulturlandschaft.
Naturdenkmäler stehen unter Schutz und dürfen nicht verändert, zerstört oder beseitigt werden. Zuständig für die Betreuung der Naturdenkmäler ist heute die Stadt Singen.