Auf Ihrer Terrasse hat sich ein Wespenvolk angesiedelt? Sie haben ein Schwalbennest am Haus oder Fledermäuse im Dachstuhl? Was tun, wenn größere Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen geplant sind oder ein Gebäude abgerissen werden soll?

Vögel, Fledermäuse, Hornissen und Wespen sind grundsätzlich geschützt und dürfen nicht beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihre Brut- und Ruhestätten stehen unter Schutz.

In den meisten Fällen werden jedoch artenschutzgerechte Lösungen gefunden. Abrissarbeiten finden im Winter außerhalb der Brutzeit statt. Und sowohl für Vögel als auch für Fledermäuse gibt es Kunstnester und -quartiere, die als Ersatz für wegfallende Lebensstätten an umliegenden Gebäuden angebracht werden. 

Wichtig ist, dass für die Umsiedlung oder Entfernung von Nestern eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung eingeholt werden muss. Diese ist bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Konstanz zu beantragen.

Kontakt

Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz