Die monatlichen Benutzungs- und Verpflegungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Singen sind in der jeweils aktuell gültigen Kita-Satzung festgeschrieben. Über die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der kirchlichen, freien und privaten Träger in Singen informieren die Träger selbst.
Gebührenübernahme
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Singen bzw. die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger durch das Kreisjugendamt Konstanz übernommen werden.
Kontakt
Kreisjugendamt Konstanz
Außenstelle Singen
Wehrdstraße 7
78224 Singen
E-Mail
Telefon +49 7531 8002800