Bußgeldstelle und Gemeindevollzugsdienst
Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes ist die vom Gesetz vorgesehene Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten, insbesondere auch für die Bereiche Straßenverkehrsrecht und städtische Polizeiverordnung.
Aufgabenschwerpunkte
- Abgabe von Führerschein bei Fahrverboten
- Bußgeldbescheide
- Einsichtnahme in Beweisfotos
- Gemeindevollzugsdienst
- Kostenbescheide nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz
- Nachermittlungen Geschwindigkeits-Ordnungswidrigkeit
- Ordnungsbescheide und Verwarnungen
- Vernehmung von Zeugen/Betroffenen in Ordnungswidrigkeitsverfahren