Bußgeldstelle und Gemeindevollzugsdienst

Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes ist die vom Gesetz vorgesehene Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten, insbesondere auch für die Bereiche Straßenverkehrsrecht und städtische Polizeiverordnung.

Aufgabenschwerpunkte

  • Abgabe von Führerschein bei Fahrverboten
  • Bußgeldbescheide
  • Einsichtnahme in Beweisfotos
  • Gemeindevollzugsdienst
  • Kostenbescheide nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz
  • Nachermittlungen Geschwindigkeits-Ordnungswidrigkeit
  • Ordnungsbescheide und Verwarnungen
  • Vernehmung von Zeugen/Betroffenen in Ordnungswidrigkeitsverfahren