Zahlungsmodalitäten zur Grundsteuer
Am 10. Januar 2025 wurden die Grundsteuerbescheide versendet: Daueraufträge sollten bis 15. Februar 2025 angepasst werden.
Am 10. Januar 2025 wurden die Grundsteuerbescheide an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Singen versendet, darin findet sich die entsprechende Fälligkeit.
Erste Zahlungsfristen sind auf den 15. Februar 2025 terminiert. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat wird die zu entrichtende Grundsteuer, zu den im Grundsteuerbescheid 2025 ausgewiesenen Fälligkeiten, automatisiert abgebucht.
Falls Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bereits einen Dauerauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben, sollte dieser noch vor dem 15. Februar 2025 angepasst werden um fehlerhafte Buchungen und einen Zahlungsverzug zu vermeiden.