Singen sucht neuen Bürgermeister bzw. neue Bürgermeisterin

Die Stadt Singen schreibt die Stelle des bzw. der Ersten Beigeordneten neu aus, mit Bewerbungsfrist bis zum 16. April und geplanter Wahl im Gemeinderat am 3. Juni 2025.

Die Stadt Singen möchte die Stelle des bzw. der Ersten Beigeordneten der Stadt Singen wiederbesetzen. Da die seit 2015 amtierende Erste Beigeordnete der Stadt Singen, Ute Seifried, aufgrund von Dienstunfähigkeit ihren Dienst nicht weiter ausführen kann, ist eine Nachbesetzung erforderlich.

Als ständige allgemeine Stellvertreterin bzw. ständiger allgemeiner Stellvertreter des Oberbürgermeisters mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeisterin“ bzw. „Bürgermeister“ umfasst der Geschäftskreis dieser Stelle die Fachbereiche Bildung und Sport, Familie, Soziales und Quartier sowie Bürgerservice, Ordnung und Recht.

Der Gemeinderat befürwortete einstimmig in der Sitzung am 11. März die Ausschreibung und den von der Verwaltung vorgelegten Zeitplan. Demnach wird die Stelle am 14. März im Staatsanzeiger Baden-Württemberg sowie anschließend in verschiedenen Printmedien und einschlägigen Online-Stellenportalen ausgeschrieben. Der Bewerbungsschluss für die Stelle des bzw. der Ersten Beigeordneten ist der 16. April. Zur Vorbereitung der Wahl im Gemeinderat findet Mitte Mai die Bewerbervorstellung vor der Findungskommission des Gemeinderates statt.

Die Wahl des bzw. der Ersten Beigeordneten soll dann in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 3. Juni erfolgen.