Informationen zur Briefwahl

Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag können - nach Eintreffen der Stimmzettel im Wahlamt Singen - bereits beantragte Briefwahlunterlagen ab sofort versendet bzw. persönlich im Wahlbüro abgeholt werden.

Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar 2025, können - nach Eintreffen der Stimmzettel im Wahlamt Singen - bereits beantragte Briefwahlunterlagen ab sofort versendet beziehungsweise persönlich im Wahlbüro (Rathaus Singen, Bürgernebensaal West, Zimmer 115) abgeholt werden, auch die Stimmabgabe vor Ort ist möglich.

Öffnungszeiten des Wahlbüros

  • Montag bis Donnerstag:
    • 08:30 – 12:00 Uhr
    • 14:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag:
    • 08:30 – 12:00 Uhr
  • Verlängerte Öffnungszeiten:
    • Donnerstag, 6. Februar: bis 18:00 Uhr
    • Mittwoch, 12. Februar: bis 18:00 Uhr
    • Mittwoch, 19. Februar: bis 18:00 Uhr

Aufgrund der geringen Vorlaufzeit bis zum Wahltermin wird empfohlen, falls beabsichtigt aber noch nicht erfolgt, Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu beantragen. Grundsätzlich ist die Beantragung bis Mittwoch, 19. Februar 2025, per Internetwahlschein möglich. Für die Beantragung im Wahlbüro gilt eine verlängerte Frist bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr.

Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten sollte mit voranschreitendem Datum die Beantragung und Abholung im Wahlbüro, respektive das direkte Ausfüllen der Briefwahlunterlagen vor Ort, bevorzugt werden.