Grundsteuer A: Schätzungsankündigung
Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A), die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, bekommen demnächst ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt zugesandt.
Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A), die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, bekommen demnächst ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt zugesandt.
Zur Land- und Forstwirtschaft zählen auch Streuobstwiesen, einzelne verpachtete land- und forstwirtschaftliche Flächen (beispielsweise Wiesen- und Ackerflurstücke) sowie Kleingarten- und Dauerkleingartenland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.
Im Schreiben ist erneut ein Abgabetermin genannt, damit endet die Kulanzzeit. Liegt die Erklärung auch nach dem endgültigen Abgabetermin noch nicht vor, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Zudem liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamts, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Erklärung verspätet oder gar nicht abgegeben wird.
Wer eine Schätzungsankündigung erhält, seine Erklärung unter dem in der Schätzungsankündigung genannten Aktenzeichen aber bereits abgegeben hat, kann das Schreiben ignorieren.
Bei Fragen ist das Finanzamt am einfachsten über das Kontaktformular unter finanzamt-bw.fv-bwl.de/Kontaktformular zu erreichen. Das Anliegen wird dann so schnell wie möglich bearbeitet.
Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform sind zu finden unter www.grundsteuer-bw.de.