Beschilderung Tempo 30 in der Nordstadt
Erster Teil des Lärmaktionsplanes
Der vom Singener Gemeinderat beschlossene Lärmaktionsplan wird nach und nach umgesetzt. Begonnen wurde in der Nordstadt.
Gemäß den in Baden-Württemberg verbindlichen Vorgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie, mit denen die schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert, vermieden oder gemindert werden sollen, hat die Stadt Singen 2022 einen Lärmaktionsplan beschlossen. Hieraus ergibt sich die Empfehlung zur weitergehenden Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 km/h im Stadtgebiet.
In einer ersten Phase der Umsetzung wurde durch die Technischen Dienste die entsprechende Beschilderung in der Nordstadt umgesetzt. Damit gilt in der Bruderhofstraße, Remishofstraße/Anton-Bruckner-Straße/Erzbergerstraße sowie in der Hohenhewenstraße und Am Posthalterswäldle und Friedinger Straße (von Waldeckstraße bis Ortsende) über den gesamten Straßenverlauf nun ganztags Tempo 30 km/h.
Im nächsten Schritt werden die Verkehrsschilder in den Ortsdurchfahrten der Ortsteile Bohlingen, Überlingen am Ried, Friedingen, Schlatt unter Krähen montiert, so dass dort dann ebenfalls die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h in Kraft tritt.
Weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 km/h in der Innenstadt und Südstadt wurden beschlossen und werden – teilweise beschränkt auf die Abend- und Nachtstunden – im Anschluss umgesetzt.
Die Lärmaktionsplanung beinhaltet die Aufarbeitung der Lärmkartierung an bestimmten lärmintensiven Bereichen mit Vorschlägen von Maßnahmen zur Lärmminderung. Als Lärmschwerpunkte, für die kurzfristig eine Verminderung der Lärmbelastung angestrebt werden soll, werden Pegel von über 65 dB(A) bei LDEN (tags) und über 55 dB(A) bei LNight (nachts) angesehen.