Ab voraussichtlich dem 30.09.2024 wird die von TransnetBW beauftragte Firma Buchholz + Partner GmbH an den geplanten Maststandorten Bohrungen durchführen. Diese Baugrunduntersuchungen sind für die weitere Planung unbedingt notwendig und geben Aufschluss über die Bodenverhältnisse und die Tragfähigkeit des Bodens.
Die Bohrungen dauern in der Regel je nach Bohrungsart 1 bis 3 Tage pro Standort und sind voraussichtlich bis zum 25.05.2025 abgeschlossen. Mit Erschütterungen in der Nähe der Bohrungen ist nicht zu rechnen.
Für die Arbeiten ist es erforderlich, dass Mitarbeitende von Buchholz + Partner die Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Wege betreten bzw. befahren. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, Flächen vorübergehend zu nutzen, zum Beispiel um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an- und abzutransportieren. Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zu den Bohrpunkten über den kürzesten Weg mit der geringsten Beeinträchtigung und Auswirkung erfolgt. Das Raupen-Bohrgerät wird mit einem Transportfahrzeug über vorhandene Straßen so nah wie möglich bis zum Bohrpunkt transportiert; abseits der Wege wird mit der Raupe gefahren. Durch den Kettenantrieb kann eine Bodenverdichtung minimiert werden. Bei der Betretung der jeweiligen Flurstücke wird sehr sorgsam vorgegangen. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Flurschäden kommen, werden diese im Nachgang mit dem Bewirtschafter der Flächen reguliert.
Die Bohrung selbst findet je nach Bohrungsart in einer Bohrtiefe von 8 – 30 Metern statt. Das entstandene Bohrloch hat einen Durchmesser von max. 200 Millimetern und wird nach Beendigung der Arbeiten wieder mit Bohrgut bzw. Quellton („Tonpellets“) verfüllt.
Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).