Satzung über den Feuerwehr-Kostenersatz
Diese Satzung regelt den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr gemäß § 34 Absatz 1 S. 2 und Absatz 2 Feuerwehrgesetz - gültig ab 19. Dezember 2024.
Hier finden Sie die signierte Satzung der Stadt Singen über den Feuerwehr-Kostenersatz (PDF) - gültig ab 19. Dezember 2024.