Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Singen
Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 03.05.2023 eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Hier finden Sie die signierte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Singen für das Haushaltsjahr 2023 (PDF)