Flurbereinigung Radolfzell-Böhringen

Landkreis Konstanz: Öffentliche Bekanntmachung vom 08.05.2024 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht / Flurbereinigung Radolfzell-Böhringen (Reichenauer Wiesen)

Landratsamt Konstanz
-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung vom 08.05.2024 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Flurbereinigung Radolfzell-Böhringen (Reichenauer Wiesen), Landkreis Konstanz

Das Landratsamt Konstanz – untere Flurbereinigungsbehörde – hat die unwesentliche Änderung Nr. 3 des Planes nach § 41 FlurbG in der Flurbereinigung Radolfzell-Böhringen (Reichenauer Wiesen) für zulässig erklärt.

Im Zuge der Änderung Nr. 3 entfallen die nachfolgenden Maßnahmen (MNN):

  • 1205/0                                                Neubau eines Durchlasses
  • 1012/1, 1012/2                               Instandsetzung Hundertjauchertweg mit Wegseitengraben
  • 1104/0                                                Aussichtsplattform
  • 1102/0                                                Entwicklung Gewässerrandstreifen
  • 30/0, 31/0, 32/0, 33/0, 34/0       Einbau Dolen als Überfahrtshilfen           
  • 1103/0                                                Ausstockungen
  • 1006/0                                                Ausbau Fuß- und Wanderweg
  • 1001/1                                                Verbreiterung Schotterbankette
  • 1105/0                                                Hinweistafel am Riedbach

Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3363) eingesehen werden.

gez. Guggemos, Leitender Fachbeamter Flurneuordnung