Ergänzte Bodenrichtwertkarte
Öffentliche Bekanntmachung des gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein zur Bodenrichtwertkarte.
Öffentliche Bekanntmachung des gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen
Geschäftsstelle: Hohgarten 2, 78224 Singen
Der gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen (Hohentwiel) hat in der Sitzung vom 01.06.2022 Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt. In der heutigen Sitzung wurde die vorabgenannte Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2022 um folgenden Punkt ergänzt:
Der in den örtlichen Fachinformationen veröffentlichte Wertansatz von 25 Prozent des jeweiligen Bodenrichtwertes der Bodenrichtwertzone, findet Anwendung für sämtliche nicht bebaubare Grundstücke im beplanten sowie unbeplanten Innenbereich. Demzufolge werden entsprechend die Richtwertzonen mit dem Wert in Höhe von 25 Prozent der jeweiligen Bodenrichtwertzone zusätzlich ausgewiesen.
Die Bodenrichtwertkarte kann hier auf BORIS-BW abgerufen werden.
Zudem können Sie uns unter +49 7731 85-490 erreichen.
Singen, 14. Februar 2023
gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen