Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit „Oberdorfstraße“
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Oberdorfstraße“
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 14. Mai 2024 dem Entwurf des Bebauungsplans „Oberdorfstraße“ mit Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24. April 2024 zugestimmt.
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 14. Mai 2024 dem Entwurf des Bebauungsplans „Oberdorfstraße“ mit Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24. April 2024 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt in der westlichen Singener Nordstadt. Es wird im Osten begrenzt durch die Oberdorfstraße und im Süden durch den Rebsteig. Die Abgrenzung nach Westen erfolgt entlang der Hohenkrähenstraße. Im Norden orientiert sich die Grenze am letzten Grundstück das entlang der Hohenkrähenstraße dem Bebauungszusammenhang zuzuordnen ist und verläuft dann weiter entlang der Grenze des Bebauungsplans „Staufenstraße“. Die exakten Grenzen des Plangebiets ergeben sich aus dem abgebildeten Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Die vorhandenen und als erhaltenswert einzustufenden städtebaulichen Strukturen sollen mittels Bebauungsplan und Örtlicher Bauvorschriften gesichert werden. Eine ungeordnete, gebietsuntypische Entwicklung und zu hohe Besiedlungsdichte soll vermieden werden. Die Bewahrung des Gebietscharakters steht somit im Vordergrund.
Ziel ist, das vorhandene städtebauliche Bild mit seiner aufgelockerten Bebauung und den ablesbaren qualitätsvollen Freiraum- und Grünstrukturen möglichst zu erhalten. Letzteres auch vor dem Hintergrund ökologischer und stadtklimatologischer Aspekte. Dem teilweise großzügigen Charakter der Frei- bzw. Grünflächen als Hausgärten und unbebauten Grünanlagen soll auch zukünftig Rechnung getragen und Bodenversiegelungen begrenzt werden.
Die verbliebenen größeren unbebauten Flächen sollen dahingehend gesichert werden, dass auf ihnen auch zukünftig keine Hauptgebäude entstehen und die vorhandene hohe Qualität des Freiraums erhalten bleibt. In diesem Sinne sollen Nachverdichtungsmöglichkeiten primär durch Erweiterungsmöglichkeiten bestehender bebauter Flächen und Festsetzung einer leicht größeren Wohnungsanzahl gegenüber dem Bestand geschaffen werden.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.
Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen würden. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB bestehen nicht. Entsprechend der gesetzlichen Regelung wird daher von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 24.05.2024 bis einschließlich 23.06.2024 statt. In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans, der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften, die Begründungen, der Umwelt-beitrag mit Beiträgen zum Artenschutz und das Schallgutachten im Internet unter der Adresse www.singen.de unter „Leben/ Wohnen und Bauen/ Stadtentwicklung/ Stadtplanung/ Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Im oben genannten Zeitraum können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften per E-Mail an stadtplanung@singen.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen abgegeben werden.
Parallel zur Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB statt.
Hinweise
Nicht innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 22. Mai 2024
gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen