Bebauungsplan „Neue Mitte Friedingen“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 12. Juli 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Mitte Friedingen“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 12. Juli 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Mitte Friedingen“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.
Plangebiet
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Neue Mitte Friedingen“ liegt im Herzen des Ortsteils Friedingens: es grenzt im Norden an die Grundschule Friedingen und noch bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe (Mischgebiet); im Osten an die Kirche, den Brunnenplatz, die Gaststätte, die für Veranstaltungen genutzt wird (Mischgebiet); im Südosten an ein Bestandswohngebiet (WA); im Südwesten grenzt es an landwirtschaftliche Flächen. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 2,9 Hektar.
Ziel und Zweck der Planung
Das Ziel des Bebauungsplans ist es, die Neuerrichtung der Feuerwache und der Kindertagespflege sowie weitere bestehende soziale Einrichtung als Gemeinbedarf in der Ortsmitte zu sichern, um im Dorfzentrum die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der (Klein)Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu decken. Im Dorfentwicklungskonzept 2016 wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Friedingens die zukünftige Entwicklung des Dorfes thematisiert, ein Baustein davon ist die Errichtung der neuen Feuerwache mit einem Dorfplatz.
Das neue Feuerwehrgebäude soll das alte Bestandsfeuerwehrgebäude, welches nicht mehr den heutigen technischen Standards entspricht, ablösen und zusätzlich im Obergeschoss Räumlichkeiten für einen Jugendtreff oder Verein ermöglichen. Gleichzeitig soll es einen Vorplatz vor dem Gebäude geben, welcher sowohl als Feuerwehrplatz als auch als Dorfplatz fungiert. Der bestehende Parkraum wird im Zuge der neuen Feuerwache an den Ortsrand verlegt.
Weiterhin soll eine Einrichtung für Kindertagespflege ermöglicht werden, um der Knappheit an Plätzen und Räumlichkeiten entgegenzuwirken.
Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren gemäß §§ 2 bis 10 BauGB durchgeführt.
Singen, 26. Juli 2023
gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen