Bebauungsplan „Ausgleichsflächen im Gebiet Sandacker“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. März 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausgleichsflächen im Gebiet Sandacker“, Singen-Hausen beschlossen.
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. März 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausgleichsflächen im Gebiet Sandacker“, Singen-Hausen beschlossen.
Plangebiet
Der aufzustellende Bebauungsplan ist im Norden durch die A81 und die Abbiegespur zur L191 begrenzt, im Osten und Süden durch die L191, im Westen durch den Saubach. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der Flächen für Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden.
Durchführung und einzusehende Unterlagen
Der Aufstellungsbeschluss kann bei der folgenden Stelle während der allgemeinen Dienststunden für jedermann eingesehen werden:
Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
Alle öffentlich ausgelegten Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über das Internet unter der Adresse www.singen.de unter „Leben/ Wohnen und Bauen/Stadtentwicklung/Stadtplanung/Bürger-beteiligung“ eingesehen werden.
Singen, 24. April 2024
gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen