Bebauungsplan „Reitplatz Dornermühle“
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Absatz 2 Baugesetz-buch (BauGB) (Öffentliche Auslegung)
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 27. Juni 2023 dem Entwurf des Bebauungsplans „Reitplatz Dornermühle“ in der Fassung vom 22. Mai 2023 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Plangebiet
Die „Dornermühle“ liegt im Norden der Kernstadt Singen. Im Gebiet liegen mehrere Ökonomiebetriebe, die alle mit Pferdehaltung bewirtschaftet werden. Vorwiegend handelt es sich um Ökonomiegebäude der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe. Nördlich wurde 2013 die Reithalle erbaut. Die zugehörigen Reitplätze (Rasenplatz, Sandplatz, Abreiteplätze) liegen etwas tiefer. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,2 ha. Der genaue Geltungsbereich ist dem Lageplan zum Bebauungsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Für das seit 1982 als Pferdehof bestehende landwirtschaftliche Anwesen „Dornermühle“, das mittlerweile als Pferdesportzentrum bewirtschaftet wird, wurde 2013 ein Bebauungsplan zur Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für eine Reithalle aufgestellt. Neben der Reithalle gibt es auf den Grundstücken der Reitsportanlage mehrere Reitplätze, als Sandplatz oder als Rasenplatz, die für den Reitsport und auch für Turniere genutzt werden. Aufgrund der zunehmenden Anforderungen soll der bestehende Rasenplatz als Sandplatz ausgebaut werden. Da es sich bei der Umwandlung des Rasenplatzes in einen befestigten Sandplatz, um eine bauliche Anlage handelt, müssen hierfür planungsrechtliche Grundlagen geschaffen werden.
Verfahren
Der Bebauungsplan „Reitplatz Dornermühle“ wird im Regelverfahren gem. §§ 2 bis 10 BauGB mit zwei Beteiligungsschritten durchgeführt. Das Regelverfahren erfordert die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß § 1a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 05.07.2022. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden vom 21.07.2022 bis 22.08.2022 durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden vom 24.11.2022 bis zum 05.01.2023 durchgeführt. Aufgrund der inhaltlichen Änderung der Planung erfolgt als nächster Verfahrensschritt ein erneuter Abwägungs- und Offenlagebeschluss.
Durchführung und einzusehende Unterlagen
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in seiner Sitzung vom 27.06.2023 beschlossen, die Öffentlichkeit erneut gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und erneut die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die ergänzten oder geänderten Teile zu beschränken.
Die erneute Beteiligung beschränkt sich daher auf die nachfolgenden Punkte:
- Die Ökobilanzierung wurde angepasst und führt zu einer Erweiterung der Ausgleichsfläche, die in der Planzeichnung entsprechend übernommen wurde. Konkret wird die Fläche für die Kompensationsmaßnahme (Streuobstwiese) von 3.400 m² auf 4.600 m² vergrößert.
- Die rechtliche Sicherung der Ausgleichsfläche wird in den Planungsrechtlichen Festsetzungen aufgegriffen: es wird zusätzlich zu § 9 (1) 20 BauGB „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ auf den § 9 (1a) BauGB verwiesen, der vorliegend Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a (3) BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans festsetzt. Diese Verknüpfung zu § 1a (3) BauGB löst § 135a BauGB aus, wodurch der Vorhabenträger dazu verpflichtet wird, die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Weiterhin wird zur Durchführung dieser Maßnahmen in den Festsetzungen eine Frist gesetzt, es wird formuliert: Mit Beginn der Bauarbeiten für den Reitplatz muss die Kompensationsmaßnahme in der darauffolgenden Pflanzperiode (endet zum 15.03. eines Jahres) umgesetzt werden.
- Die bestehende Wasserversorgungsleitung wird in die Planzeichnung übernommen und ein Hinweis hinsichtlich der Freilegung bzw. des Schutzstreifens der Wasserleitung hinzugefügt.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 20.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023 statt. (Auslegungsfrist)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist für die erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt wurde. Der Beteiligungszeitraum wird auf 15 Tage angemessen verkürzt.
Hinweis
In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Reitplatz Dornermühle“ mit den dazugehörigen Anlagen einschließlich der Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, für die betroffene Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können die betroffene Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Die Stellungnahmen sind schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen zu richten; sie können auch per E-Mail abgegeben werden an stadtplanung@singen.de
Alle öffentlich ausgelegten Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über das Internet unter der Adresse www.singen.de unter „Leben/ Wohnen und Bauen/ Stadtentwicklung/ Stadtplanung/ Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden. Alle Interessierten werden gebeten, von der digitalen Einsichtnahme Gebrauch zu machen.
Umweltbezogene Informationen
Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Stellungnahme des Landratsamtes Konstanz, mit Hinweis auf die Berechnung der Kompensationsmaßnahme. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wurde entsprechend angepasst, die Ausgleichsfläche vergrößert sich um 1.200 Quadratmeter.
- Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanz vom 10. Mai 2022, 16. September 2022 und 22. Mai 2023
Im Zuge der Flächeninanspruchnahme (insgesamt rund 3500 m²) sind im Rahmen eines neu geplanten Reitplatzes an der Dornermühle auf Flst. 1563 keine erheblichen Auswirkungen für die betroffenen Schutzgüter zu erwarten.
Als Ausgleich für die Baumaßnahme sind Streuobst-Hochstämme mit einem Kronenansatz von mindestens 1,8 m zu pflanzen. Im Herbst frisch gerodete Bäume und eine höhere Bodenfeuchtigkeit im Winter führen dazu, dass Obstbäume im Zeitraum von November bis Mitte März i.d.R. besser anwachsen als im späten Frühjahr oder Sommer. Aus diesem Grund sind die Obstbäume bis spätestens zum 15. März eines Jahres anzupflanzen.
Hinweise
Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 12.07.2023
gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen