Baugebiet „Unterm Berg“, Singen-Friedingen

Herstellung von Erschließungsanlagen: Baugebiet „Unterm Berg“, Singen, Ortsteil Friedingen.
 

Herstellung von Erschließungsanlagen

I. Die Erschließungsanlage „Unterm Berg“ gilt zum Zeitpunkt 20.10.2020 als endgültig hergestellt im Sinne von § 8 der Satzung der Stadt Singen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 16.05.2018.

II. Nach § 13 der Satzung entsteht die Beitragsschuld mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage.

III. Die Erschließungsanlage „Unterm Berg“ wird als Gesamtanlage abgerechnet.

Singen, 4. Juli 2023

gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen