Aufstellungsbeschluss „Klinikstandort Singen-Nord“
Bebauungsplan/Örtliche Bauvorschriften „Klinikstandort Singen-Nord“, Singen
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. März 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klinikstandort Singen-Nord“ mit Örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. März 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klinikstandort Singen-Nord“ mit Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 LBO BW beschlossen.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt südlich der Nordstadtanbindung, wird im Osten und Süden durch die bestehenden Kleingärten westlich der Aach und im Westen durch die L191 begrenzt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 11,4 Hektar. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Klinikums für den Landkreis Konstanz geschaffen werden.
Durchführung und einzusehende Unterlagen
Der Aufstellungsbeschluss kann bei der folgenden Stelle während der allgemeinen Dienststunden für jedermann eingesehen werden:
Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
Alle öffentlich ausgelegten Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über das Internet unter der Adresse www.singen.de unter „Leben/Wohnen und Bauen/Stadtentwicklung/Stadtplanung/Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.
Singen, 17. April 2024
gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen