„Solarpark Schlatt“

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Schlatt“ mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt.

Lageplan
Plan zur Bekanntmachung.

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 23. April 2024 dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Schlatt“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 7. März 2024 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplans/der Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Schlatt“ (Flst-Nr. 2183) befindet sich südöstlich von Schlatt. Die Fläche (ca. 7,1 Hektar) liegt nördlich der Autobahn und wird im Norden vom Beugengraben, im Osten vom Holderswiesgraben und im Süden von der Straße „Im Grund“ begrenzt. Westlich grenzt eine Hofstelle mit den Nutzgebäuden an, die Wohngebäude liegen daran westlich angrenzend und sind nach Westen bzw. Süden orientiert. Das Flurstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt und soll nun für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung stehen. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Ziel und Zweck der Planung

Auf der Gemarkung Schlatt der Stadt Singen ist in unmittelbarer Nähe zum Autobahnkreuz Hegau A98/A81 die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant. Ziel ist es, einen Beitrag zur Energiewende und somit zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten. Diese PV-Anlage fördert die Ziele des Klimaschutzkonzeptes (Klimaneutralität bis 2035), das am 28. März 2023 im Gemeinderat beschlossen wurde. Im Handlungsfeld Energie wird in der Maßnahme Nr. 7 der Ausbau von PV-Freiflächen, vorliegend der Solarpark Schlatt, angestrebt.

Das Gelände soll mit aufgeständerten Solarmodulen überstellt und eingezäunt werden. Angedacht sind ost-west-geneigte Module. Die Anlage ist mit einer Leistung von rd. 10 MW geplant. Die Nutzung des Unterwuchses soll als extensives Grünland erfolgen. Die Photovoltaik-Freiflächenanlage dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Hierfür soll durch den Bebauungsplan die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen werden, indem ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik ausgewiesen wird.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet vom 13. Mai bis einschließlich 14. Juni 2024 statt. In dieser Zeit kann der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Schlatt“ bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, sowie den Begründungen und dem Umweltbericht im Internet unter der Adresse www.singen.de unter „Leben/ Wohnen und Bauen/ Stadtentwicklung/ Stadtplanung/ Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Im oben genannten Zeitraum können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans per E-Mail an: stadtplanung@singen.de abgegeben werden. Sie können auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen abgegeben werden.

Umweltbezogene Informationen

Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Solarpark Schlatt“ in der Fassung vom 7. März 2024 mit Darstellung folgender Sachverhalte: Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planung auf Geologie, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt, Tiere, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete. Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation sowie eine Eingriffs- Ausgleichbilanzierung.

Hinweise

Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Singen, 8. Mai 2024

gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen

Unterlagen