„Neue Mitte Friedingen“
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Neue Mitte Friedingen“ mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt.
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 23. April 2024 dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Neue Mitte Friedingen“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19. April 2024 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Plangebiet
Das ca. 3,1 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Singener Ortsteils Friedingen in direkter Nachbarschaft zum historischen Ortskern. Im Nordwesten des Plangebiets liegt die Hausener Straße. Nördlich der Hausener Straße befinden sich die Grundschule Friedingen sowie die gewachsenen baulichen Strukturen des Friedinger Ortskerns. Im Osten grenzt weitere gemischt genutzte Bebauung an das Plangebiet an. Im Südosten des Plangebietes grenzt der räumliche Geltungsbereich an bestehende Wohnbebauung an. Der Südwesten sowie der Westen des Plangebietes werden durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Im Südosten grenzt der räumliche Geltungsbereich an den seit dem 30. Oktober 1968 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Kehlhofbreite am Singener Weg II“ an. Die Gustav-Graf-Straße (Flurstück 1353/3) wird teilweise neu überplant. Bei allen weiteren Flurstücken im Plangebiet handelt es sich um bisher nicht überplante Flächen. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos)
Ziel und Zweck der Planung
Mit dem Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Neue Mitte Friedingen“ soll der zentrale Bereich der Ortschaft Friedingen mit seinen vorhandenen öffentlichen Nutzungen erstmals überplant und in Teilen neu geordnet werden. Die notwendige Neuplanung des Feuerwehrgebäudes sowie einer Kindertagespflege und eines Jugendtreffs erfordern eine planerische Neuordnung des gesamten Bereichs.
Die Neuordnung im Bereich der Hausener Straße und insbesondere der Neubau des Feuerwehrgebäudes werden im Maßnahmenpaket (Infrastruktur/Sozial) im Dorfentwicklungskonzept „Friedingen 2025+“ benannt. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die städtebauliche Ordnung entlang der Hausener Straße, als zentrale Achse für öffentliche Einrichtungen langfristig zu sichern. Eine aktive Steuerung der einzelnen dem Wohnen zugeordneten notwendigen Funktionen in der Dorfmitte soll durch das Bebauungsplanverfahren sichergestellt werden. So sollen Flächen für die notwendigen Infrastruktureinrichtungen planungsrechtlich gesichert werden, um eine gute Wohnqualität in Friedingen mit Kindergarten, Sporthalle, Jugendtreff, Vereinen, Kindertagesstätte und Feuerwehr auch in Zukunft sicherstellen zu können.
Im Bereich des Vorhabensgrundstückes für den Neubau des Feuerwehrgebäudes befinden sich heute öffentliche Parkplätze welche u.a. den angrenzenden öffentlichen Einrichtungen dienen. Diese sollen im Nordwesten des Plangebietes an der Hausener Straße ersetzt werden. Für den geplanten Parkplatz muss ebenfalls entsprechendes Baurecht geschaffen werden.
Die geplanten Stellplätze stehen in direktem Zusammenhang mit der Schloßberghalle sowie des darin befindlichen Kindergartens und der südlich angrenzenden geplanten Kindertagespflege und des Jugendtreffs. Nördlich des geplanten Parkplatzes wird die vorhandene Freifläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Neben der planerischen Sicherung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens wird in diesem Bereich auch der notwendige Naturschutzrechtliche Ausgleich aufgrund des Bebauungsplans festgesetzt. Die öffentliche Grünfläche mit den festgesetzten Bepflanzungen ermöglichen die Eingrünung und damit die gestalterische Aufwertung des westlichen Ortsrandes von Friedingen.
Westlich des Flurstücks Nr. 1350 befindet sich das Flurstück 1350/3, welches mit einem Wohngebäude, Böhleweg 5, und einer dazugehörigen Garage bebaut ist. Zur Abrundung des Plangebiets wird das Flurstück in den räumlichen Geltungsbereich einbezogen und ebenfalls erstmalig überplant.
Im östlichen Bereich des Flurstückes 2647, Böhleweg 4, ist eine weitere Gemeinbedarfseinrichtung geplant. Die Stadt Singen konnte das gesamte Flurstück erwerben und plant hier weitere gemeinbedarfsorientierte Einrichtungen bestehend aus Schule, Kindergarten, Vereinen und Jugendtreff, um diesen ein angemessenes Umfeld bieten zu können.
Am südlichen Rand des räumlichen Geltungsbereiches wird das Wohngebäude Bühlstraße 9c, Flurstück 1352/52, überplant. In direkter Nachbarschaft zu diesem Gebäude befinden sich Freiflächen die heute als Wiesen und in untergeordneten Teilen als Gartenflächen genutzt werden. Dieser Bereich wird erstmals überplant. Der Bereich um die Bühlstraße liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Kehlhofbreite Süd am Singener Weg II“. Das Baugebiet ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich bei den als privaten Grünflächen festgesetzten Flächen um eine gewünschte räumlich-funktionale Trennung zwischen den Gemeinbedarfsnutzungen, hier insbesondere des Sportplatzes, und dem vorhandenen Wohnbaugebiet.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet vom 13. Mai bis einschließlich 14. Juni 2024 statt. In dieser Zeit kann der Vorentwurf des Bebauungsplans „Neue Mitte Friedingen“ bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, sowie den Begründungen und dem Umweltbericht im Internet unter der Adresse www.singen.de unter „Leben/ Wohnen und Bauen/ Stadtentwicklung/ Stadtplanung/ Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Im oben genannten Zeitraum können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans per E-Mail an stadtplanung@singen.de abgegeben werden. Sie können auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen abgegeben werden.
Umweltbezogene Informationen
Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Neue Mitte Friedingen“ in der Fassung vom 19. April 2024 mit Darstellung folgender Sachverhalte: Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planung auf Geologie, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt, Tiere, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete. Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation sowie eine Eingriffs- Ausgleichbilanzierung.
Hinweise
Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 8. Mai 2024
gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen