1. Änderung Bebauungsplan „Alte Polizei“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 22. November 2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Alte Polizei“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 22. November 2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Alte Polizei“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.
Plangebiet
Der Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans „Alte Polizei“ liegt in der Innenstadt. Er ist im Westen begrenzt durch die August-Ruf-Straße, im Norden durch die Hadwigstraße, im Osten durch die Thurgauer Straße und im Süden durch die Hegaustraße.
Ziel und Zweck der Planung
Der städtebauliche Fokus liegt in der Bewahrung der gründerzeitlichen Strukturen und dem Erhalt historischer Gebäude sowie in der Verbesserung des Erscheinungsbildes der Innenstadt. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Erhalt stadtbildprägender Gebäude, die die Eigenart Singens mit seiner besonderen Identität ausmachen. Die Zielsetzung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften besteht darin, den Rhythmus der gründerzeitlichen Gebäude und ihrer Freiflächen entlang der Hegaustraße zu erhalten.
Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Durchführung und einzusehende Unterlagen
Der Aufstellungsbeschluss kann bei der folgenden Stelle während der allgemeinen Dienststunden für jedermann eingesehen werden: Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen.
Alle öffentlich ausgelegten Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über das Internet unter der Adresse www.singen.de unter „Leben/ Wohnen und Bauen/ Stadtentwicklung/ Stadtplanung/ Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.
Singen, 24. April 2024
gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen