Den Besuchern von Singen stehen im Bereich der Innenstadt rund 4.000 Stellplätze zur Verfügung - ein großzügiges Angebot hiervon zum Teil sogar gebührenfrei.
An den bewirtschafteten Parkplätzen im Stadtgebiet Singen gilt grundsätzlich eine Höchstparkdauer von 2 Stunden (gebührenpflichtige Parkzeit: Mo bis Sa von 9.00 bis 19.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage).
Eine Ausnahme hiervon sind nur die durch Beschilderung gesondert als Langzeitparkplatz ausgewiesenen Parkplätze.
Parkgebühren
Die Parkgebührenzone 1 ist das im Übersichtsplan gelb unterlegte "Kerngebiet" der Innenstadt. Auf den dortigen Kurzzeitparkplätzen gilt eine Höchstparkdauer von max. 2 Stunden bei einer Gebühr von 1,00 € je angefangene 30 Minuten.
Die Parkgebührenzone 2 umfasst alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet außerhalb der Parkgebührenzone 1, auf denen das Parken per Beschilderung nur gebührenpflichtig erlaubt ist. Auf den Parkplätzen der Parkgebührenzone 2 kann grundsätzlich bis zu 2 Stunden geparkt werden.
Übersichtsplan Parkgebührenzonen (PDF)
Gebührentabelle
Dauer |
Tarif |
bis 1 Stunde |
1,00 € |
bis 2 Stunden |
2,00 € |
bis 3 Stunden |
3,00 € |
bis 5 Stunden |
4,00 € |
für einen Tag* |
5,00 € |
für eine Woche* |
10,00 € |
für einen Monat* |
30,00 € |
*an allen Werktagen während der gesamten Dauer der Gebührenpflicht
Das Monats-/Wochen-Parkticket gilt ab dem Tag des Lösens einen Monat bzw. eine Woche. Langzeit-Parkscheine sind direkt am Parkscheinautomat erhältlich. Eine Bezahlung kann mit Bargeld (nur Münzen!) und an den meisten Automaten mit der EC-Karte erfolgen.
Den Parkschein bitte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges deponieren.
Das Papier der Langzeit-Parkscheine ist so ausgelegt, dass das Druckbild selbst bei intensiver Sonneneinstrahlung hinter der Windschutzscheibe innerhalb eines ganzen Monats lesbar bleibt. Ein zusätzlicher Schutz des Parkscheines ist nicht erforderlich!