Behördenwegweiser
Ortspolizeibehörde
Kontakt
Telefon +49 7731 85-620
E-Mail ortspolizei@singen.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach Stadt Singen (Hohentwiel), Ortspolizeibehörde
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Übergeordnete Dienststellen
Sicherheit und OrdnungLeistungen
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
- Anzeige - Lärmbelästigung melden
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Ratte melden
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Seebestattung
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Versammlung anmelden
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Abbrennanzeige eines Feuerwerks nach § 23 Absatz 3 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden. - Antrag auf Erlaubnis zum gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach §7 Sprengstoffgesetz
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden. - Unbedenklichkeitserklärung
- Versammlung anmelden